Stadt Remagen unterstützt Bürger bei der Vorsorge gegen Starkregenereignisse
Ab sofort können Beratungsleistungen und Schutzmaßnahmen an privaten Grundstücken und Gebäuden durch die Stadt gefördert werden, um Bürger, die in der Vergangenheit bereits von Starkregenereignissen betroffen waren oder zukünftig betroffen sein könnten, zu unterstützen.
Starkregenereignisse haben in Remagen in den Jahren 2010, 2013 und 2016 teilweise erhebliche Schäden verursacht. Ein Teil dieser Schäden kann durch private Vorsorgemaßnahme verhindert werden. Dabei müssen die Maßnahmen nicht immer teuer oder aufwendig sein.
Diesen Umstand möchte sich die Stadt Remagen zunutze machen. Der zuständige Haupt- und Finanzausschuss hat auf Vorschlag von Bürgermeister Björn Ingendahl in der vergangenen Woche 10.000 € zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt. Demnach erhalten Eigentümer betroffener Grundstücke 50 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 500 Euro je Grundstück als Zuschuss. Auf Anfrage vermittelt die Bauverwaltung der Stadt Remagen Fachbüros für die Beratung über entsprechende Vorsorge- und Schutzmaßnahmen.
Bei den Beratungsleistungen werden nur Fachbüros anerkannt, die in den jeweiligen Ingenieurkammern mit dem Tätigkeitschwerpunkt Wasserwirtschaft eingetragen sind. Mit der Rechnung ist auch ein Beratungsprotokoll vorzulegen, aus der die vorgeschlagenen Maßnahmen hervorgehen. Bei den Baumaßnahmen am Grundstück können sowohl Rechnungen über Materialkosten (bei Eigenleistungen) als auch Rechnungen von Fachfirmen eingereicht werden. Die Eigenleistungen (Arbeitsleistung) des Eigentümers werden nicht bezuschusst.
Die Anträge können formlos bei der Stadt Remagen, Bauverwaltung, eingereicht werden. Die Förderzusage erfolgt nach Antragseingang und Prüfung der Betroffenheit.
Pressemeldung Stadt Remagen
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