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Stadt Remagen verschiebt Fälligkeit der Gewerbesteuervorauszahlung

Stadt Remagen verschiebt Fälligkeit der Gewerbesteuervorauszahlung

In der derzeit schwierigen Lage vieler Gewerbetreibender in der Corona-Krise hat die Stadt Remagen beschlossen, die Forderung der 2. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung vom 15.05.2020 auf den 15.09.2020 zu verschieben. „Unsere Gewerbetreibenden sind von enormer Bedeutung für unsere Stadt – als Teil unserer lokalen Gesellschaft sowie als Arbeitgeber und Steuerzahler“, stellt Bürgermeister Björn Ingendahl fest. Daher setze die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten alle Hebel in Bewegung, den Betrieben durch die Krise zu helfen.

Bei Unternehmen, die ein SEPA-Lastschriftmandat für die Gewerbesteuer hinterlegt haben, erfolgt der Einzug der 2. Rate automatisch am 15.09.2020. Gewerbetreibende, die an der Fälligkeit 15.05.2020 festhalten möchten, steht es natürlich frei, Zahlungen zu leisten. Die Fälligkeiten am 15.08.2020 und 15.11.2020 bleiben von dieser Regelung zunächst unberührt.

Pressemeldung Stadtverwaltung Remagen
Grafik: allgrafics

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