Stadt Sinzig richtet Jugend- und Seniorentaxi ein
Sicherheit für Jung und Alt –
Die Stadt Sinzig hat seit einigen Wochen ein Jugend- und Seniorentaxi eingerichtet. Nutzungsberechtigt sind Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 bis 20 Jahren sowie Seniorinnen und Senioren im Alter ab 70 Jahren. Auch behinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger mit den Merkzeichen „G“ „H“ „aG“, die ihren Wohnsitz in der Stadt Sinzig haben, zählen zum berechtigten Personenkreis.
Senioren erhalten für Taxifahrten innerhalb der Stadt einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises, maximal acht Euro pro Fahrt. Die Nutzung des Seniorentaxis ist zeitlich nicht beschränkt.
Das Jugendtaxi kann mit einem Zuschuss von max. 3,- € pro Person und Fahrt von Freitag bis Sonntag, in den Nächten vor gesetzlichen Feiertagen sowie während der Karnevalstage von Weiberdonnerstag bis einschließlich der Nacht zum Aschermittwoch jeweils in der Zeit von 18 Uhr bis 3 Uhr genutzt werden. Fahren also z.B. drei Jugendliche in einem Taxi, wird diese Fahrt mit 9,- € bezuschusst.
Als Kooperationspartner konnte die Stadt Sinzig ein Taxiunternehmen aus der Region gewinnen.
„Die Einrichtung eines Jugend- und Seniorentaxis in unserer Stadt wird dazu beitragen, die sichere Freizeitmobilität von Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die Mobilität der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger zu verbessern“, so Bürgermeister Andreas Geron.
Hier die wichtigsten Daten zum Jugend und Seniorentaxi
Jugendtaxi
Teilnehmer: Jugendliche von 16 bis 20 Jahren
Zuschuss: bis zu 3,- € pro Person und Fahrt
Zeit: von 18:00 – 03:00 Uhr, Freitag bis Sonntag,
am Abend vor gesetzlichen Feiertagen,
an Karneval
Fahrtgebiet: Stadtgebiet Sinzig
Seniorentaxi
Teilnehmer: ab Vollendung des 70. Lebensjahres oder behinderte Mitbürger
mit Merkzeichen: „G“ „H“ „aG“
Zuschuss: halber Fahrpreis bis maximal 8,- € pro Fahrt
Zeit: ohne Beschränkung
Fahrstrecke: Stadtgebiet Sinzig
Für die Teilnahme am Jugend- und Seniorentaxi ist die Beantragung eines Berechtigungsscheines erforderlich. Die Anträge liegen an der Zentrale der Stadtverwaltung Sinzig, Kirchplatz 5 zur Abholung aus. Dort können die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge zusammen mit einem Passfoto abgegeben werden. Anschließend wird der erstellte Berechtigungsschein dem Antragsteller zugeschickt.
Bei Bedarf rufen sich die Teilnehmer ein Taxi beim „Sinziger Taxi“ unter der Rufnummer 02642/7076. Nach Vorzeigen des Berechtigungsscheines und Unterschrift in der Taxiliste wird der Fahrpreis abzüglich des Zuschusses mit dem Fahrer im Taxi abgerechnet.
Pressemeldung Stadt Sinzig