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Stadt Sinzig unterstützt kommunale Initiative zum Lieferkettengesetz

Menschenwürdige Arbeitsbedingungen und Umweltschutz in allen Ländern

Stadt Sinzig unterstützt kommunale Initiative zum Lieferkettengesetz

Die Stadt Sinzig gehört seit 2015 zu den mittlerweile 727 Fairtrade-Städten in Deutschland. Damit hat sich die Stadt verpflichtet, den fairen Handel zu unterstützen und selbst fair hergestellte Waren zu verwenden. Eigentlich müsste es selbstverständlich sein, dass alle Menschen für ihre Arbeit einen fairen Lohn bekommen, von dem sie mit ihren Familien menschenwürdig leben können. Zudem sollte die Arbeit nicht gesundheitsgefährdend und ausbeuterisch sein oder die natürlichen Lebensgrundlagen gefährden. Dafür gibt es sogar internationale Gesetze, die von fast allen Ländern der Erde unterzeichnet wurden. Doch leider sieht die Realität ganz anders aus: In vielen Ländern, in denen auch deutsche Unternehmen produzieren lassen, sind ausbeuterische, gefährliche und gesundheitsgefährdende Arbeit und Kinderarbeit weit verbreitet. Der Einsatz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für ihre Rechte ist verboten oder wird unterdrückt. Hierunter leiden auch besonders viele Frauen, die oft mit ihrer Arbeit die ganze Familie ernähren müssen. Die Länder in denen menschenunwürdige Arbeitsbedingungen herrschen, sind meist nicht willens oder in der Lage für Arbeitnehmerrechte zu sorgen.

Hier setzt nun das Lieferkettengesetz an, das die deutschen Unternehmen in die Pflicht nimmt, für menschenwürdige Arbeitsbedingungen und den Schutz der Umwelt in der gesamten Produktionskette zu sorgen. Bisher setzte Deutschland auf eine freiwillige Verpflichtung der Unternehmen. Doch leider hat sich das nicht ausreichend bewährt. Die Initiative Lieferkettengesetz wird von zahlreichen Organisationen getragen, die sich für Menschenrechte und den Schutz der Umwelt einsetzen. Nun haben sich auch zahlreiche Kommunen der Initiative angeschlossen und fordern die Bundesregierung zum Handeln auf. Die Stadt Sinzig hat die Initiative der Kommunen zum Lieferkettengesetz mit gezeichnet. Mittlerweile liegt ein Gesetzentwurf vor, der noch vor der Bundestagswahl beschlossen werden soll. Darin müssen allerdings nur große Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern ab dem Jahr 2023 die menschenwürdige Produktion ihrer Produkte garantieren. Ab 2024 gilt es auch für Firmen ab 1.000 Mitarbeitern. Die Kontrolle und die Bußgelder bei Verstößen gegen das Gesetz müssen noch geregelt werden. Da das Gesetz nur 0,1% aller Firmen in Deutschland betrifft, sprechen Umwelt- und Menschenrechts-Organisationen von einer Minimallösung.

Wer jetzt schon etwas für Menschenrechte und Umweltschutz tun möchte, kann auf die zahlreichen Produkte aus dem fairen Handel zurückgreifen. Zu erkennen sind diese Produkte zum Beispiel an Siegeln von Fairtrade, El Puente, Gepa oder Rapunzel. Waren aus den Weltläden sind grundsätzlich alle fair gehandelt.

Informationen zum Lieferkettengesetz sind unter www.lieferkettengesetz.de zu finden. Zur Fairtrade-Stad Sinzig unter www.sinzig.de/leben-bildung-und-freizeit/fairtrade-stadt/ oder www.fairtrade-sinzig.de.

Pressemitteilung der Fairtrade-Steuerungsgruppe Sinzig
Foto: Daniel Rosenthal

 

 

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