Schmitt: Antragsstart für EU-Hilfen bei Frostschäden im Obst- und Weinbau
Das Antragsverfahren für die EU-Hilfen bei Frostschäden im Obst- und Weinbau ist gestartet. Das hat Landwirtschafts- und Weinbauministerin Daniela Schmitt mitgeteilt. Deutschland erhält aus der EU-Agrarreserve insgesamt 46,5 Millionen Euro, um Obst- und Weinbaubetriebe, die durch das Frostereignis im April 2024 Ertragsverluste hinnehmen mussten, zu unterstützen.
Diese Beihilfen sollen Betrieben zugutekommen, deren Überlebens- und Tragfähigkeit durch die Frostschäden gefährdet ist. Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt betont, dass die Hilfe dringend notwendig sei, um die wirtschaftliche Existenz dieser Betriebe zu sichern, die besonders in den nördlichen Regionen von Rheinland-Pfalz unter den Frostereignissen gelitten haben.
Das Antragsverfahren startet ab sofort und bleibt bis zum 8. Januar 2025 geöffnet. Alle Informationen und benötigten Unterlagen sind online auf der Webseite des Dienstleistungszentrums (DLR) Mosel unter folgendem Link abrufbar: https://www.dlr.rlp.de/Foerderung/Foerderprogramme/Krisenhilfe-Frost.
Voraussetzung für die EU-Beihilfe ist ein Gesamtertrags- oder Erlösverlust im Vergleich zu den Vorjahren in Höhe von mindestens 30 Prozent, ein bereinigter Schaden von über 7.500 Euro und ein Betriebssitz in Rheinland-Pfalz. Um die Höhe der Frosthilfe zu berechnen, wird für jeden Betrieb ein spezifischer Schadensbetrag ermittelt.
Die Abwicklung der Anträge erfolgt durch das DLR Mosel, unterstützt durch Mitarbeiter weiterer Dienstleistungszentren, um die Auszahlung innerhalb der vorgegebenen Fristen bis zum 30. April sicherzustellen.
Während der Weihnachtstage bleibt die Landwirtschaftskammer und das DLR Mosel geschlossen. Anliegen werden dann wieder in der ersten Januarwoche des Jahres 2025 bearbeitet werden können.
Hintergrund:
Die Berechnungsmethode unterscheidet sich zwischen Weinbaubetrieben und Obstbau- oder gemischten Betrieben. Weinbaubetriebe ermitteln den Schaden durch den Vergleich der Naturalerträge des Frostjahres mit einem dreijährigen oder fünfjährigen Basiszeitraum. Die Ertragsdaten basieren auf der Anbaufläche gemäß EU-Weinbaukartei und den Traubenerntemeldungen. Um Frosthilfe zu beantragen, müssen Weinbaubetriebe ihre Erntemeldungen rechtzeitig im WIP (Weininformationsportal) einreichen und die nötigen Nachweise abrufen, wofür ein WIP-Zugang erforderlich ist. Bei fehlendem Zugang kann dieser unter „wip.lwk-rlp.de“ beantragt werden, was etwa drei Werktage dauert.
Obstbau- und gemischte Betriebe müssen die Erträge oder Erlöse aus allen pflanzenbasierten Erzeugnissen der letzten drei oder fünf Jahre sowie des Frostjahres angeben und durch Nachweise belegen. Zusätzlich ist es erforderlich, die durchschnittliche Erzeugung und die frostgeschädigten Flächen je betroffener Kulturart darzulegen.
Für alle Betriebsarten gilt, dass nicht angefallene Erntekosten, die aufgrund von Totalausfällen eingespart wurden, sowie etwaiger Versicherungsleistungen vom Schadensbetrag abgezogen werden, um den beihilfefähigen Betrag zu ermitteln.
Pressemeldung Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Foto: Archiv Gottschalk