Aktiplan

Rhein-Ahr Anzeiger

Online-Magazin für Remagen + Sinzig + Bad Breisig

Aktiplan

Rhein-Ahr Anzeiger

Online-Magazin für Remagen + Sinzig + Bad Breisig

Stadt Remagen

Stellungnahme der SWU zum Wahlausschluss

Stellungnahme der SWU zum Wahlausschluss


Pressekonferenz heute in Koisdorf im Dorfgemeinschaftshaus „Wendelinus“

Mehrfache Fehlinformationen der Sinziger Stadtverwaltung bringen Wählerunion in Not – Beschwerde gegen Wahlausschüsse eingelegt

Helga Schmitt-Federkeil
Helga Schmitt-Federkeil

Wie die Wahlausschüsse im Kreis und in der Stadt Sinzig entschieden haben, soll die Wählerunion weder zur Kreistagswahl antreten dürfen noch für den Stadtrat und die Ortsbeiräte Sinzig und Koisdorf Kandidaten ins Rennen schicken. Einzig der Wahlvorschlag für den Ortsbeirat Franken und die Einzelkandidatur für die Ortsvorsteherwahl in Franken wurden vom Wahlausschuss in Sinzig genehmigt.
Beanstandet wurde ein Großteil der eingeholten Unterstützerunterschriften, die bereits vor dem Aufstellungstermin der Wahlvorschläge gesammelt wurden. Ausgerechnet diese Vorgehensweise wurde allerdings vom zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Sinzig ausdrücklich empfohlen und den Verantwortlichen ans Herz gelegt. Hätte der Mitarbeiter zu seinem Fehler gestanden, wäre der Mangel heilbar gewesen, da dies im Kommunalwahlgesetz so vorgesehen ist. Dort heißt es in § 23 Abs. 2: „Ein gültiger Wahlvorschlag liegt nicht vor, wenn: […] die nach § 16 Abs. 2 Satz 1 erforderlichen gültigen Unterschriften mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichner fehlen, es sei denn, der Nachweis kann infolge von Umständen, die der Wahlvorschlagsberechtigte nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig erbracht werden.

Eidesstattliche Versicherungen stehen gegeneinander 
Stattdessen hat der zuständige Mitarbeiter eidesstattlich versichert, die beschriebene Vorgehensweise zu keiner Zeit empfohlen zu haben. Inzwischen steht allerdings eine eidesstattliche Erklärung der Vorsitzenden Schmitt-Federkeil dagegen, die diese während der Sitzung des Wahlausschusses gegenüber Bürgermeister Andreas Geron öffentlich abgelegt hat.
Eine weitere schriftliche, an Geron gerichtete Erklärung von Dietmar Reimsbach bestätigt das Fehlverhalten des Mitarbeiters, da er auch ihm diese Vorgehensweise frühzeitig seit Januar mehrfach empfohlen hat. „Der Mitarbeiter ist seit rund zwanzig Jahren federführend für die Wahlen für die Stadt Sinzig zuständig, deshalb hatte ich keinen Anlass, an seinen Ausführungen zu zweifeln. Menschlich bin ich sehr enttäuscht, dass er nicht bereit war, zu seinen Fehlern zu stehen. Was ihn aber geritten hat, eine eidesstattliche Falschaussage zu machen, ist für mich völlig unverständlich und ungeheuerlich“, kommentiert die Vorsitzende die Situation.

Im Sinziger Wahlausschuss führte Schmitt-Federkeil außerdem an, dass eine weitere Falschaussage des gleichen Mitarbeiters am 08.04.2019 zudem noch verhindert habe, den entdeckten Mangel noch fristgerecht zu heilen. Indem er behauptet habe, für die Meldebestätigungen der Kreis-Unterschriften sei die Kreisverwaltung zuständig und nicht die jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltungen, habe er sie sehenden Auges mit dem Wahlvorschlag bei der Kreisverwaltung auflaufen lassen. Insgesamt habe man dadurch viele Stunden verloren, die auf die Heilung der beanstandeten Unterschriften hätte verwendet werden können.

Bereits im Vorfeld der Sitzungen der Wahlausschüsse hat die Wählerunion diese Umstände beanstandet und sich infolge dessen auf den § 23 Abs. 2 berufen. Dem wollten allerdings die Wahlausschüsse nicht folgen und wiesen die Wahlvorschläge zurück.

Politisch ein „gefundenes Fressen“
Dass nach entsprechender „Vorarbeit“ der Stadtverwaltung eine Zulassung politisch im Ausschuss nicht gewollt war, liegt auf der Hand“, konstatiert Schmitt-Federkeil.
Inzwischen hat die Wählerunion bei den zuständigen Aufsichtsbehörden Beschwerde eingelegt und hofft damit auf eine Revidierung der gefassten Beschlüsse.

Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Unfähigkeit?
Ob die Vorgänge in der Sinziger Stadtverwaltung auf Vorsätzlichkeit, Fahrlässigkeit oder Unfähigkeit beruhen, entzieht sich unserer Kenntnis. Fest steht für uns auf jeden Fall, dass es sich bei der eidesstattlichen Erklärung von X. Xxxxxxxx (Name von der Red. verfremdet) um eine eidesstattliche Falschaussage handelt. Derzeit überprüfen wir hierzu die juristischen Schritte, die einzuleiten wären, sollten die Entscheidungen der beiden Wahlausschüsse trotz unserer Beschwerden Rechtskraft erlangen“, so die Vorsitzende.

Öffentliche Pressekonferenz am Donnerstag, 11.4., 18.00 Uhr in Koisdorf
Für den heutigen Donnerstag, 11.4.2019 hat die Sinziger Wählerunion Pressevertreter und politische Entscheidungsträger für 18.00 Uhr nach Koisdorf ins Dorfgemeinschafthaus „Wendelinus“ zu einer Pressekonferenz eingeladen. Dort werden die Verantwortlichen der Wählerunion die durch Handydaten und weitere Zeugen nachvollziehbaren Tagesabläufe – teilweise vom 4.4., 5.4. – und vor allem vom 8.4. detailliert und für jeden transparent und nachvollziehbar aufführen und konkret darlegen, wieso der § 23 Abs. 2 aufgrund mehrfacher Falschaussagen bzw. Fehlinformationen durch X. Xxxxxxxx (Name von der Red. verfremdet) gegenüber Vertretern der SWU hinsichtlich der Wahlvorbereitungen aus ihrer Sicht Berücksichtigung finden muss.

Die Pressekonferenz ist öffentlich, alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich eingeladen.

Pressemeldung Sinziger Wählerunion (SWU)
Foto: Privat

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Diesen haben wir dank der Unterstützung unserer Mitglieder und Anzeigenkunden veröffentlichen können. Wenn auch Sie uns mit 3,- € oder 6,- € monatlich fördern möchten klicken Sie auf den Link:  aktiplan-mitglied-werden/
Oder unterstützen Sie uns einmalig mit einem freien Betrag. PayPal Button

Ähnliche Artikel

Anzeigen im Schaufenster

NEWS

Firmen im Aktiplan

Cookie Consent mit Real Cookie Banner