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Tragischer Unfall im Kindergarten Regenbogen

Tragischer Unfall im Kindergarten Regenbogen

Bad Breisig: Am Vormittag des 08.05.2017 gelang es einem 3 jährigen Jungen sich auf noch ungeklärte Art und Weise aus dem Kindergarten Regenbogen zu begeben. Die unverzüglich eingeleitete und auf den Umkreis des Kindergartens ausgeweitete Suche nach dem Kind blieb zunächst ohne Erfolg, bis er auf einem Privatgrundstück in der Nähe des Kindergartens in einem Gartenteich treibend aufgefunden wurde. Wie das Kind auf das private Grundstück gelangen konnte, ist ebenfalls noch nicht ermittelt. Nach der notärztlichen Behandlung wurde der Junge in die Kinderklinik Sankt Augustin nach Bonn geflogen, wo er am späten Nachmittag verstarb.

Das Mitgefühl der Stadt und Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig gilt den Eltern und Geschwistern des verunglückten Kindes. Die Erzieherinnen und Erzieher des Kindergartens sind ebenfalls tief betroffen und werden, wie auch die Eltern des Kindes, notfall-seelsorgerisch und therapeutisch begleitet. Der Kindergarten bleibt für zwei Tage geschlossen.

Die Ursachen des Unfalls werden von den eingeschalteten Fach- und Aufsichtsbehörden entsprechend untersucht.

Bericht aus dem Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Breisig


Update 13.5.

Mitteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig zu den tragischen Ereignissen im Kindergarten Regenbogen

Bad Breisig: Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat die Ermittlungen in dem tragischen Unglücksfall im Kindergarten Regenbogen aufgenommen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig begrüßt und unterstützt die Ermittlungen in vollem Umfang und wird alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, damit der Ablauf der Ereignisse objektiv geklärt werden kann. Am 11. Mai fand im Kindergarten Regenbogen ein Treffen mit allen Eltern statt, an dem auch die Vertreter der verschiedenen zuständigen öffentlichen Stellen teilnahmen. Dieses Treffen diente der ersten Aufarbeitung der tragischen Ereignisse und gab den Eltern die Gelegenheit Fragen zu stellen.

Es wird gebeten, die Persönlichkeitsrechte der Eltern, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kindergartens und anderer Beteiligter zu respektieren. Es ist sehr wichtig, dass keine Vorverurteilungen oder vorschnelle Schuldzuweisungen erfolgen. Dies gilt insbesondere deshalb, weil der genaue Ablauf der Ereignisse bislang nicht feststeht und Gegenstand des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens ist.

Die Verwaltung bittet etwaige Anfragen in schriftlicher Form an die Pressestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig (sabrina.theisen@bad-breisig.de) zu richten, damit diese kurzfristig- in angemessener Zeit- geprüft und gegebenenfalls beantwortet werden können.

Zugleich wird um Verständnis gebeten, dass während des laufenden Ermittlungsverfahrens nicht alle Detailfragen beantwortet werden können.

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