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Trinkwasser im Ahrtal ist sicher

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“Flutkatastrophe Sinzig”Volksbank RheinAhrEifel e.G.
IBAN DE57 5776 1591 0100 1830 01,
BIC: GENODED1BNA

KSK  „Stadt Sinzig Flutkatastrophe“
IBAN: DE32 5775 1310 0000 3395 56
BIC: MALADE51AHR

 

Einzige Ausnahme bildet der Ort Reimerzhoven

Aus gegebenem Anlass weist die Kreisverwaltung Ahrweiler noch einmal daraufhin, dass das Trinkwasser aus dem Leitungsnetz im gesamten Kreis Ahrweiler – mit Ausnahme des Ortes Reimerzhoven (Verbandsgemeinde Altenahr) – uneingeschränkt verwendet werden kann und kein Abkochgebot mehr besteht.

Nachdem zahlreiche Laborkontrollen in den Versorgungsbereichen die geforderte Qualität nach der Trinkwasserverordnung bestätigt haben, wurden die vormals bestehenden Abkochgebote schrittweise vom Gesundheitsamt aufgehoben. Die Desinfektion des Trinkwassers mit Chlor und weitere zusätzliche Laborkontrollen werden seitdem weiterhin fortgesetzt. Auch dabei gab es bisher keine Hinweise auf Grenzwertüberschreitungen.

Durch die Flutkatastrophe waren ausgedehnte Schäden im Trinkwasserverteilnetz aufgetreten, die neben umfangreichen technischen Maßnahmen ein vorsorgliches Abkochgebot erforderlich machten.

Aktuelle Informationen des Kreis-Gesundheitsamtes zum Abkochgebot nach der Flutkatastrophe sowie alle hierzu veröffentlichten Meldungen gibt es unter bit.ly/3pYjFCB.

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Foto: Archiv

Veranstaltungen zur Flut

 

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