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Trinkwasser im Bereich Adenau muss abgekocht werden

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Betroffen sind das Stadtgebiet Adenau sowie die Gemeinde Leimbach samt Ortsteilen und die Gemeinde Dümpelfeld samt Ortsteilen

Abkochgebot für Trinkwasser in Adenau

Bei einer Beprobung der Trinkwasseranlagen in Adenau ist eine mikrobiologische Verunreinigung mit E. coli und Coliformen Bakterien in geringer Anzahl festgestellt worden. Betroffen hiervon sind das Stadtgebiet Adenau sowie die Gemeinde Leimbach samt Ortsteilen und die Gemeinde Dümpelfeld samt Ortsteilen.
Ab sofort besteht daher ein Abkochgebot für das Trinkwasser in den genannten Bereichen.

Das bedeutet das Abkochgebot:

  • Zum Trinken, zum Zubereiten von Speisen, zur Reinigung von Bedarfsgegenständen in der Küche und zum Zähneputzen soll ausschließlich abgekochtes Leitungswasser oder Flaschenwasser verwendet werden.
  • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen.
  • Sie können das Leitungswasser zum Beispiel für die Toilettenspülung oder Waschen von Wäsche in der Waschmaschine (bei mindestens 60°C, besser Kochwäsche) sowie für Reinigungszwecke weiterhin nutzen. Die Körperhygiene (Duschen, Händewaschen etc.) ist bei intakter Haut möglich. Die Nutzung von Händedesinfektionsmitteln ist zu empfehlen.

Ergänzend dazu wurde eine Chlordesinfektion des Trinkwassers eingeleitet.
Die Konzentration entspricht dem in der Trinkwasserverordnung festgelegtem Grenzwert und ist nicht gesundheitsschädlich. In seltenen Fällen kann es beim gechlorten Leitungswasser – insbesondere beim Erhitzen (Duschen, Kochen etc.) – zu geruchlichen Veränderungen kommen, die aber unbedenklich sind.

Für die Zubereitung von Babynahrung und Aquarien ist das gechlorte Wasser ungeeignet.

Die Ursachen für die mikrobiologische Verunreinigungen sind bislang noch unbekannt. Kontrollbeprobungen zur Ermittlung der Ursache sind bereits heute erfolgt. Der Wasserversorger sowie das Gesundheitsamt des Kreises arbeiten mit Hochdruck – und selbstverständlich auch am „langen“ Wochenende – daran, die Quelle ausfindig zu machen und die Störung zu beheben.

Die Bürgerinnen und Bürger werden informiert, sobald das Abkochgebot aufgehoben werden kann. Weitere Informationen folgen auf den Internetseiten der SWB Regional, dem Wasserversorger für die Verbandsgemeinde Adenau, unter https://www.swb-regional.de/ sowie der VG Adenau unter https://www.adenau.de/.

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Foto: Archiv

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