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Trinkwasser muss nicht überall abgekocht werden

Abkochgebot in Teilen aufgehoben

Nachdem das Gesundheitsamt des Kreises Ahrweiler für die Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr nach der Hochwasserkatastrophe ein Abkochgebot angeordnet hat, kann dieses nach Rücksprache mit der Wasserversorgung SWB Regional GmbH für einige Ortsteile aufgehoben werden. Grund hierfür sind die Ergebnisse der Untersuchungen von Kontrollproben aus repräsentativen Messstellen im Verteilnetz.

Verbandsgemeinde Adenau

Für folgende Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Adenau einschließlich ihrer jeweils zugehörigen Ortsteile ist das Abkochgebot aufgehoben:

  • Stadt Adenau, Barweiler, Breitscheid, Bauler, Dankerath, Dümpelfeld, Gilgenbach, Herschbach, Herschbroich, Hochacht, Hoffeld, Honerath, Jammelshofen, Kaltenborn, Kirmutscheid, Kottenborn, Leimbach, Meuspath, Müllenbach, Niederadenau, Nürburg, Pomster, Quiddelbach, Senscheid, Trierscheid, Wiesemscheid, Wimbach und Wirft

Für folgende Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Adenau einschließlich ihrer jeweils zugehörigen Ortsteile bleibt das vom Gesundheitsamt angeordnete Abkochgebot noch bestehen:

  • Antweiler, Aremberg, Dorsel, Eichenbach, Fuchshofen, Harscheid, Hümmel, Insul, Lückenbach, Müsch, Ohlenhard, Reifferscheid, Rodder, Schuld, Sierscheid, Wershofen und Winnerath

Verbandsgemeinde Altenahr

Für folgende Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Altenahr einschließlich der jeweils zugehörigen Ortsteile ist das Abkochgebot aufgehoben:

  • Beilstein, Blasweiler, Cassel, Frankenau, Fronnrath, Heckenbach, Kalenborn, Kesseling, Oberheckenbach, Niederheckenbach, Staffel, Watzel und Weidenbach

Für folgende Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Altenahr einschließlich der jeweils zugehörigen Ortsteile bleibt das vom Gesundheitsamt angeordnete Abkochgebot bestehen:

  • Ahrbrück, Altenahr, Berg, Dernau, Hönningen, Kirchsahr, Lind, Mayschoss und Rech

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Foto: Archiv

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