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Umstrukturierung von Rebflächen

Umstrukturierungsprogramm 2021/2022 für Rebflächen Teil 2: Winzer können jetzt Anträge stellen

Ab Montag, 3. Januar 2022 können Winzerinnen und Winzer ihre Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2022 stellen. Die Antragsfrist gilt für den zweiten Teil des Antragsverfahrens und endet am 31. Januar 2022. Darauf macht die Kreisverwaltung aufmerksam. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 2. Mai 2022.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet wurden und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein Nachmelden ist nicht möglich. Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) enthaltenen Rebsorten erfolgen.

Ab 2022 kann der reine Wechsel der Rebunterlage nicht mehr gefördert werden. Auch ist eine Förderung im Rahmen genehmigter Anbaueignungsversuche nicht mehr möglich. Für die Pflanzung 2022 verbleibt bei allen Maßnahmen der Wechsel der Rebsorte, ab 2023 sind neue Maßnahmen geplant.

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer unter https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/ gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen können, stehen auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) die Richtlinie und die Antragsformulare zum Download bereit.

Weitere Informationen: Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung 4.6 Förderprogramme/Landwirtschaft, Sonja Axeler,
Telefon 02641/975-296,
E-Mail Sonja.Axeler@kreis-ahrweiler.de.

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Foto: Archiv

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