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Umstrukturierungsprogramm 2020/2021 für Rebflächen

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Umstrukturierungsprogramm 2020/2021 für Rebflächen: Winzer können jetzt Anträge stellen

Winzer können ab Montag, dem 4. Januar 2021, ihre Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2021 stellen. Die Antragsfrist gilt für den zweiten Teil des Antragsverfahrens und endet am 1. Februar 2021. Darauf macht die Kreisverwaltung aufmerksam.

Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2021. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet wurden und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein Nachmelden ist nicht möglich.

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer unter https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/  gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Darüber hinaus stehen die Richtlinie und die Antragsformulare auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) zum Download bereit.

Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen. Wie bereits in vorherigen Jahren werden auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen gefördert.

Weitere Informationen: Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung 4.6 Förderprogramme/Landwirtschaft,
Sonja Axeler,
Telefon 02641/975-296,
E-Mail Sonja.Axeler@kreis-ahrweiler.de.

Pressemeldung Kreisverwltung Ahrweiler
Foto: Archiv allgrafics

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