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Kontrollmaßnahmen und Unfälle durch Hochwasser

Kontrollmaßnahmen und Unfälle durch Hochwasser

Sattelzug fährt Hecke um

Erpel – Am Morgen des 04.02.2021, 08:15 Uhr, befuhr eine Sattelzuggespann die B 42 und missachtete hierbei aus Richtung Bonn kommend die Beschilderung der Hochwassersperrung. Am Ortseingang Erpel musste der Sattelzug wegen Überflutung der Fahrbahn gewendet werden, wobei der 36-jährige Fahrzeugführer eine Hecke erheblich beschädigte. Nach dem Wendevorgang setzte er seine Fahrt wieder in Richtung Bonn fort. Im Rahmen der Anschlussmaßnahmen konnte er von der Linzer Polizei gestellt werden. Ein Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht wurde eingeleitet.

Pkw im Hochwasser festgefahren Totalschaden

Leubsdorf – Am Donnerstagabend, gegen 20:20 Uhr, wurde der Polizeiinspektion in Linz ein liegengebliebenes Fahrzeug im Hochwasser auf der B 42/Unterführung Leubsdorf gemeldet. Vor Ort trafen die Beamten den völlig durchnässten 41-jährigen Fahrzeugführer aus Linz an. Der schilderte den Beamten, dass er die B 42 befahren habe und der Meinung war, die Straße sei, trotz des Wasserstandes, befahrbar. Erst als der Motorblock unter Wasser stand beendete er sein Vorhaben und versuchte verzweifelt, den Pkw wieder aus dem Wasser zu schieben, was ihm aber misslang. Die Polizei geht von einem Totalschaden des Motors aus, das Fahrzeug musste durch einen Abschleppdienst geborgen werden. In seiner Aufregung händigte der Pkw-Fahrer der Situation angepasst den Polizisten nicht seinen Pkw-Führerschein, sondern seinen Sportbootführerschein aus.

Kontrollmaßnahmen anlässlich der Hochwassersperrungen

Linz – Im Laufe des Donnerstags wurden von der Polizeiinspektion Linz weitere Kontrollmaßnahmen anlässlich der Hochwassersperrungen durchgeführt. Insgesamt wurden 46 Verstöße festgestellt und sanktioniert. Die Kontrollen werden fortgesetzt. In diesem Zusammenhang weißt die Polizei daraufhin, dass die Missachtung der Sperrungen ein erhebliches Gefährdungspotential für die Verkehrsteilnehmer aber auch anliegende Bewohner darstellt. Die Bergung von festgefahrenen Fahrzeugen ist mit einem erheblichen Kostenaufwand, bis hin zu einem Totalschaden am Fahrzeug verbunden. In diesen Fällen besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherungen von einem Fall grober Fahrlässigkeit ausgehen und der Verkehrsteilnehmer seine Kosten nicht erstattet bekommt. Aber auch körperliche Beeinträchtigungen, wie Unterkühlung, Herz-Kreislaufbeschwerden durch Aufregung können eine große Gefahr für den Verkehrsteilnehmer darstellen. Deshalb der Appell der Polizei: Sie fahren ruhiger und sicherer, wenn Sie sich an die bestehenden Umleitungsstrecken halten.

Kran droht umzustürzen

Koblenz – Aufgrund des herrschenden Hochwassers wurde in Koblenz, Weinbergstraße ein Baustellenkran unterspült. Dieser droht auf angrenzende Häuser zu stürzen. Der Bereich wird vorsorglich evakuiert. Rettungskräfte im Einsatz.


Update 6.2.

Aufsehenerregender Verkehrsunfall mit erheblichem Schaden und schwieriger Bergung

Mehrere Notrufe meldeten nahezu zeitgleich einen Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person, welche zuvor mit ihrem PKW eine Böschung herabgestürzt sei. Vor Ort kann eruiert werden, dass der alleinbeteiligte Fahrer mit seinem PKW erfolglos eine Abkürzung über den Rheinsteig nach Linz suchte, um die Hochwassersperrungen zu umfahren. Als er versuchte rückwärts auf einem sehr abschüssigen Privatparkplatz zu wenden, touchierte er zunächst den geparkten PKW des Hauseigentümers. Anschließend prallte er gegen eine massive Steinmauer und riss diese ein. Dann stieß er mit seinem Fahrzeugheck gegen eine in ca. 3,5m Höhe befindliche Zugangstreppe und riss dort das Geländer ab. Anschließend kippte der PKW mit der Fahrzeugfront nach unten und schlug in dem Innenhof des unter Denkmalschutz stehenden Anwesens ein, wo er auf allen vier Rädern mit Totalschaden zum Stehen kam. Durch den erheblichen Lärm wurde eine Ärztin aus der Nachbarschaft auf den Unfall aufmerksam und leistete unverzüglich Erste Hilfe. Der Unfallverursacher kam schwer aber nicht lebensgefährlich verletzt ins Krankenhaus, wo ihm zwecks Beweissicherung eine Blutprobe entnommen wurde. Wie der PKW aus dem Innenhof wieder geborgen werden kann ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar. An dem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude entstand nicht unerheblicher Schaden.

Pressemeldung der einzelnen Dienststellen
Foto: Archiv

 

 

 

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