Urteile rechtskräftig
Die Urteile des Verwaltungsgerichts Koblenz, mit denen die Klagen gegen die Gültigkeit der Wahlen zum Kreistag und zum Stadtrat der Stadt Sinzig abgewiesen worden sind, sind rechtskräftig. Die Klägerin hat innerhalb der maßgeblichen Frist keine Berufung eingelegt. „Wir sind froh, dass nun die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Wahlausschüsse des Landkreises Ahrweiler und der Stadt Sinzig in endgültiger Weise festgestellt worden ist“, zeigen sich Landrat Dr. Pföhler und Bürgermeister Geron zufrieden mit dem Ausgang des Rechtsstreits.
Pressemeldung Stadt Sinzig
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