3G-Regel für Besucherinnen und Besucher des Rathauses der Verbandsgemeinde Bad Breisig
Bad Breisig. Ab Montag, dem 06. Dezember 2021, gilt in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig die 3G-Regel für Besucherinnen und Besucher. Alle, die das Rathausgebäude betreten möchten, müssen entweder ihr Geimpft-/Genesenen-Zertifikat oder einen aktuellen Corona-Negativtest vorweisen. Dabei muss es sich um einen PCR- oder PoC-Test (Labortest / zertifizierter Schnelltest) handeln, der bei Betreten nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ein Selbsttest mit Bescheinigung genügt nicht.
„Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig hat sich für diese Zugangsbeschränkungen entschieden, um sowohl für die Besucherinnen des Rathauses als auch für die dort arbeitenden Mitarbeiterinnen ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu bieten. Im Zuge der Corona-Pandemie appellieren wir an die gesamte Bevölkerung, Rücksicht auf die Mitmenschen zu nehmen sowie auch die verfügbaren Impf- und Auffrischungsimpfangebote anzunehmen“, so Bürgermeister Marcel Caspers.