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Vögel an Ruheplätzen nicht aufscheuchen

Vögel an Ruheplätzen nicht aufscheuchen

Dass viele der in unserer Region heimischen Vögel in den wärmeren Süden fliegen, um dort zu überwintern, ist allgemein bekannt. Dass das nördliche Rheinland-Pfalz aber für manche Zugvögel ebenfalls als Winterquartier dient, dürften weniger Menschen wissen. Einige der hiesigen Vogelschutzgebiete werden dabei immer wieder angesteuert. In diesen Schutzgebieten sollte daher auch im Winter Rücksicht genommen werden, damit die Vögel dort auch wirklich zur Ruhe kommen können. Darauf weist die SGD Nord als Obere Naturschutzbehörde des Landes hin.

Vor allem diverse Großmöwenarten verbringen ihren „Winterurlaub“ gern in der Region rund um den Laacher See. Für sie ist das dortige Schutzgebiet das wichtigste Rast- und Überwinterungsgebiet in Rheinland-Pfalz. Bis zu 2500 Exemplare werden in diesem Gebiet Jahr für Jahr erwartet, vor allem Silber-, Steppen- und Mittelmeermöwen aus Nord- und Osteuropa. Da die Tier sehr lange leben, kommen sie nicht selten in zehn aufeinander folgenden Jahren wieder zurück an dieselbe Stelle. Festgestellt werden konnte dies etwa bei einer in Norwegen mit einem Ring gekennzeichnete Mantelmöwe, die ihren „Winterurlaub“ regelmäßig am Laacher See verbringt.

Tagesüber halten sich die Möwen im Umfeld des Sees (in 20 bis 30 Kilometer Entfernung) Ausschau nach Nahrung – etwa Würmern oder Aas –, um abends zum See zurückzufliegen. Die Nacht verbringen die Vögel dann schwimmend mitten auf dem See. Dabei sind sie auf Ruhe angewiesen, da sie auf dem langen Flug, den sie für die Nahrungssuche zurücklegen, viel Energie verbrauchen. Es sollte also unbedingt vermieden werden, die Vögel in der Ruhephase zu stören, etwa indem man diese mit Booten aufscheucht.

Nicht aufgescheucht werden sollten auch die Vögel, die nicht auf dem Wasser, sondern auf dem Land ruhen. Dies ist zum Beispiel in den Vogelschutzgebieten Engerser Feld und  Urmitzer Werth der Fall. Spaziergänger sollten daher darauf achten, dass sie beispielsweise ihre Hunde in diesen Gebieten nicht frei laufen lassen.

Pressemeldung SGD Nord
Foto: Archiv

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