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Vorsorge gegen Geflügelpest treffen

Eigene Hühner vor Wildvögeln schützen – Geflügelhalter müssen ihre Bestände melden
Die Kreisverwaltung Ahrweiler warnt vor der Geflügelpest und fordert Geflügelhalter zu Vorsichtsmaßnahmen auf. Eine für Hühner, Puten und anderes Geflügel hoch ansteckende und krankmachende Variante der Tierseuche ist in Europa wieder ausgebrochen. Das Virus wird vor allem durch Wildvögel übertragen. Daher sollte das eigene Geflügel in den nächsten Wochen so gehalten werden, dass kein Kontakt zu Wildvögeln entsteht. Das Risiko einer Infektion von Mensc hen wird derzeit als sehr gering eingeschätzt.

Für alle Geflügelhalter, unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere, besteht die gesetzliche Pflicht, ihren Bestand beim Kreis-Veterinäramt anzuzeigen. Das gilt für Hühner, Puten, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Wachteln sowie Laufvögel wie Strauße, Nandus und Emus. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Daher muss jeder Verdacht dem Veterinäramt unverzüglich angezeigt werden.

Hochempfänglich für das Virus sind Hühner und Puten sowie Wachteln, Tauben, Fasane, Perlhühner, Pfaue, Schwäne, Strauße, Emus, Nandus, Gänse und Enten. Als mögliche Einschleppungsquelle in Geflügelbestände gelten vor allem Wildvögel, insbesondere wildlebendes Wassergeflügel. Die Verschleppung aus einem bereits infizierten Bestand erfolgt auch durch Personen oder verschmutzte Geräte, Transportboxen und Fahrzeuge.

Für jeden Freiland-Geflügelhalter bestehen nach der Geflügelpest-Verordnung folgende Pflichten:

  • Geflügel nur an Stellen füttern, an die Wildvögel keinen Zugang haben,
  • Geflügel nicht mit Wasser tränken, das für Wildvögel zugänglich ist,
  • Futter, Streu und Geräte vor Kontakt mit Wildvögeln schützen.

Jeder Geflügelhalter hat folgende Pflichten:

  • Gehäufte Todesfälle, unklare Krankheitsfälle und erhebliche Einbrüche der Legeleistung durch rasche Untersuchung auf Geflügelpest mit einem Tierarzt abklären lassen;
  • Ein Register über Zugänge und Abgänge von Geflügel führen, einschließlich Nennung des Transporteurs und Empfängers;
  • Aufzeichnungen über verendete Tiere und das Datum vornehmen (bei Beständen über 100 Tiere);
  • Aufzeichnungen über die Legeleistung und das Datum vornehmen (bei Beständen über 1.000 Tiere).

Außerdem gilt: Ställe sollten nur mit sauberem Schuhwerk (Plastiküberzieher) und Schutzkleidung betreten werden. Hobbyhalter sollten bei Kauf oder Tausch von Rassegeflügel mit Züchterkollegen besonders auf den Gesundheitszustand und die Herkunft der Tiere achten, so die Kreisverwaltung Ahrweiler abschließend.

Kontakt: Kreisverwaltung Ahrweiler, Veterinäramt, Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, E-Mail vetamt@aw-online.de , Fax 02641-9757225; Internet: www.kreis-ahrweiler.de, „Bürgerservice”, „Veterinär & Lebensmittel; unter „Vordrucke Veterinär” findet sich dort der „Erhebungsbogen zur Registrierung der Tierbestände”.

 

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