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Waffenaufbewahrung meist gut in Schuss

Waffenaufbewahrung meist gut in Schuss

Kontrollen: Gewehre und Pistolen in 190 von 204 Fällen in Stahlschränken gesichert – 2.400 Waffenbesitzer sind vor allem Jäger und Sportschützen

Die jüngste Kontrollaktion der Kreisverwaltung Ahrweiler zur sicheren Aufbewahrung von Waffen verlief weitgehend problemlos. Bei 190 der insgesamt 204 Kontrollen bei Waffenbesitzern kam es zu keinen Beanstandungen, weil die Gewehre, Pistolen und sonstigen Waffen sicher und vorschriftsgemäß aufbewahrt wurden. Die meisten Kontrollbesuche erfolgten nach vorheriger Terminabsprache.

Waffenaufbewahrung
Waffen müssen in zertifizierten Sicherheitsbehältnissen wie einem solchen Stahlschrank aufbewahrt werden.

Bei elf Aufbewahrungen wurden erhebliche Mängel festgestellt, dreimal gab es geringe Mängel. Als erhebliche Mängel gelten beispielsweise: die Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Waffen in einfachen Blechbehältern mit Riegelschloss, die Aufbewahrung von geladenen Waffen im Stahlschrank oder die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Munition in dafür nicht zertifizierten Stahlschränken.

Was passiert bei Verstößen? Je nach Schwere greifen folgende Maßnahmen: schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung, etwa durch den Kauf eines ordnungsgemäßen Sicherheitsbehältnisses (Stahlschrank mit entsprechender Sicherheitsstufe); Hinweis auf Pflichten, beispielsweise die Blockierung einer geerbten Waffe mit einem zertifizierten Blockiersystem; Einleitung eines Bußgeldverfahrens, unter anderem bei der gemeinsamen Aufbewahrung von Munition und Waffen in einem dafür nicht zugelassenen Sicherheitsbehältnis; Zwangsgeld bei Nichterfüllung von Auflagen, insbesondere bei der Weigerung von Erben, die geerbten Waffen blockieren zu lassen; Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis bei schweren Verstößen, beispielsweise bei Lagerung von Waffen außerhalb von Sicherheitsbehältnissen.

Die Kreisverwaltung weitet die Kontrollen bei Waffenbesitzern seit diesem Jahr aus. Kreisweit gibt es rund 2.400 Waffenbesitzer, zumeist Jäger und Sportschützen. Wichtiges Ziel der Hauskontrollen: Die sichere Aufbewahrung der Waffen in zertifizierten Tresoren, wie sie das Waffengesetz vorschreibt, muss bewiesen sein. Dies soll den Missbrauch mit Gewehren oder Pistolen verhindern, insbesondere durch Diebstähle.

Bisher haben zahlreiche Waffenbesitzer die Einhaltung der Vorschriften durch Fotos, Erwerbsquittungen oder ähnliche Dokumente nachgewiesen. Das Waffengesetz gibt der Behörde jedoch die Möglichkeit, die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen verdachtsunabhängig zu überprüfen. Die Mitarbeiter der Kreisverwaltung als Waffenbehörde zeigen ihre Dienstausweise. Die Kontrolle ist kostenpflichtig (50 Euro).

Info: Kreisverwaltung Ahrweiler – Untere Jagdbehörde, Waffen- und Sprengstoffrecht; Ruf 02641/975-229, /975-524, Fax 02641/975-7229, E-Mail bernd.hanke@kreis-ahrweiler.de, katharina.schuwerack@kreis-ahrweiler.de, maike.esch@kreis-ahrweiler.de, Internet www.kreis-ahrweiler.de, „Bürgerservice“, „Ordnungswesen“, „Waffen und Jagd“.

Foto:
Kurz vor dem Schreddern – Archiv Aktiplan

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