Aktiplan

Rhein-Ahr Anzeiger

Online-Magazin für Remagen + Sinzig + Bad Breisig

Aktiplan

Rhein-Ahr Anzeiger

Online-Magazin für Remagen + Sinzig + Bad Breisig

Hanenberg

Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Ahrweiler und der Stadt Sinzig

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl des
Beirates für Migration und Integration des Landkreises Ahrweiler am 23.11.2014
Der Wahlausschuss für die Wahl des Beirates für Migration und Integration hat in seiner Sitzung am 07.10.2014 die folgenden Wahlvorschläge zugelassen:

Zur Wahl zum Beirat für Migration und Integration wurden 31 Personen zugelassen. Für die Wahl zum Beirat für Migration und Integration des Landkreises Ahrweiler sind zugelassen:

Wahlvorschlag Bunte Liste

  1. Morassi, Marion, wohnhaft Bad Neuenahr-Ahrweiler, Walporzheimer Straße 5
  2. Huste, Wolfgang, wohnhaft Bad Neuenahr-Ahrweiler, Walporzheimer Straße 5
  3. Morassi, Marco Francesco, wohnhaft Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bossardstraße 9
  4. Weiden, Christiaan, wohnhaft Bad Neuenahr-Ahrweiler, Ahrstraße 2
  5. Benamer Belkacem, Belaid, wohnhaft Bad Neuenahr-Ahrweiler, Orsbeckstraße 12
  6. Damiani, Noureddine, wohnhaft Bad Neuenahr-Ahrweiler, Poststraße 18
  7. Lamrani, Mohamed, wohnhaft Bad Neuenahr-Ahrweiler, Blankenheimer Straße 5a
  8. Swirkula, Angelika, wohnhaft Bad Neuenahr-Ahrweiler, Telegrafenstraße 14

Wahlvorschlag Demokratische Liste

  1.  Karga, Ali Osman, wohnhaft Bad Neuenahr-Ahrweiler, Alte Ziegelei 6
  2. Dincer, Ali, wohnhaft Remagen, Leepfad 2a
  3. Kömürcu, Hakan, wohnhaft Sinzig, Rheinallee 44a
  4. Martins Medeiros Schmickler, Alfreda, wohnhaft Bad Neuenahr-Ahrweiler, Brunnenstraße 9
  5. Acker, Maria Raveca, wohnhaft Bad Neuenahr-Ahrweiler, Walporzheimer Straße 108
  6. Altintop,Erdal, wohnhaft Bad Breisig, Im Fischgrund 7
  7. Fanda, Gezim, wohnhaft Bad Neuenahr-Ahrweiler, Heerstraße 16
  8. De Sousa Baptista Tomé, Ana Maria, wohnhaft Sinzig, Linzer Str. 45
  9. Tzinali, Ali, wohnhaft Remagen, Drusustraße 5
  10. Ertas, Mehmet, wohnhaft Bad Neuenahr-Ahrweiler, Blankenheimer Straße 10
  11. Fernandes Barreto, Maria Helena,             wohnhaft Sinzig, Mühlenbachstraße 29
  12. Youssef, Samira, wohnhaft Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bossardstraße 5
  13. Nasiroglu, Serdar, wohnhaft Remagen, Marktstraße 2a
  14. Er, Bayramali, wohnhaft Remagen, Fürstenbergstraße 31
  15. Osmani, Servet, wohnhaft Bad Neuenahr-Ahrweiler, Sebastianstraße 149
  16. Faridhami, Alireza, wohnhaft Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hemmesser Straße 1

Einzelbewerber

  1. Koll, Danijela, wohnhaft Burgbrohl, Brohltalstraße 80
  2. Oertel, Christina, wohnhaft Bad Neuenahr-Ahrweiler, Poststraße 3
  3. Hänel, Wolfgang, wohnhaft Bad Neuenahr-Ahrweiler, Burgweg 13a
  4. Marquenie, Werner, wohnhaft Grafschaft, Schweitzer Straße 1
  5. Abed, Husni, wohnhaft Grafschaft, Winzerstraße 8
  6. Monteiro Ribeiro da Cunha, Maria da Conceicao, wohnhaft Bad Breisig, Mönchsheider Weg 24
  7. Osmani, Elizabeta, wohnhaft Bad Neuenahr-Ahrweiler, Sebastianstraße 149

Zur Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Ahrweiler sind somit mehr Personen zugelassen, als Mitglieder des Beirates zu wählen sind. Somit findet die Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Ahrweiler am 23.11.2014 statt.
Durch den Wahlausschuss wurde festgelegt, dass die Wahl im Wege der Urnenwahl mit der Möglichkeit zur Briefwahl durchgeführt wird. Ebenso hat der Wahlausschuss die Wahldauer am Wahltag auf 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr festge-setzt

Bad Neuenahr-Ahrweiler, den 18.10.2014
Landrat Dr. Jürgen Pföhler
zugleich als Wahlleiter

 

[divider scroll_text=”Und auch in Sinzig wird gewählt”]

Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Sinzig

Bekanntmachung über die Wahlzeit, den Wahlraum und Stimmabgabe für die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Sinzig

Am Sonntag, dem 23. November 2014, findet die Wahl zum Beirat für Migration und Integration statt. Die Wahlhandlung dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. In der Wahlbenachrichtigung sind Stimmbezirk und Wahlraum angegeben. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und ein Identitätsnachweis bereitgehalten werden.

Der Wahlraum für die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Sinzig befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses, Kirchplatz 5, 53489 Sinzig.

Die Wahl zum Beirat für Migration und Integration wird auf der Grundlage zugelassener Wahlvorschläge nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.

Es wird ein amtlicher Stimmzettel hergestellt, auf dem alle Bewerberinnen und Bewerber aufge­führt sind.

Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt:

  1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Mitglieder des Beirates für Migration und Integration zu wählen sind.
  2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung der auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber, die sie wählen wollen.
  3. Die Wählerinnen und Wähler können auf dem Stimmzettel auch Bewerberinnen und Bewerber streichen.

Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle den Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben und legen den oder die Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet.

Wählerinnen und Wähler, die durch Briefwahl wählen wollen, können noch am Wahltag bis 15 Uhr bei der Wahlbehörde[1] einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.

Der Wahlbrief kann an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersandt oder dort abgegeben werden, er kann auch am Wahltag in dem angegebenen Wahlraum bis 18 Uhr beim Wahlvorstand abgegeben werden.

An der Wahl teilnehmen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen auf ihn ausgestellten Wahlschein vorlegt. Wählen darf auch, wer am Wahltag seine Wahlberechtigung nachweisen kann. Der Nachweis erfolgt je nach Status durch Vorlage insbesondere einer auf ihn lautende Meldebescheinigung, Einbürgerungsurkunde oder Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) oder durch Vorlage des Nationalpasses der Eltern, eines Schreibens einer ausländischen Behörde desjenigen Staates, dessen Staatsangehörigkeit die Person besitzt, oder eines behördlichen Schreibens aus einem Optionsverfahren gemäß dem zurzeit noch geltenden § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes über die sogenannte Options­pflicht. Der Wähler hat im Zweifel seine Identität nachzuweisen.

Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.

Sinzig, 22.10.2014
Wolfgang Kroeger, Bürgermeister

Wahlleiter

 

 

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Diesen haben wir dank der Unterstützung unserer Mitglieder und Anzeigenkunden veröffentlichen können. Wenn auch Sie uns mit 3,- € oder 6,- € monatlich fördern möchten klicken Sie auf den Link:  aktiplan-mitglied-werden/
Oder unterstützen Sie uns einmalig mit einem freien Betrag. PayPal Button

Ähnliche Artikel

Anzeigen im Schaufenster

NEWS

Firmen im Aktiplan

Cookie Consent mit Real Cookie Banner