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Wandern für den Wiederaufbau

„Wandern für den Wiederaufbau 2.0“ startet Ende April

An allen Aktionstagen wird ein Pendelverkehr eingerichtet

Um den Tourismus in den besonders stark von der Flut betroffenen Städten und Gemeinden zu beleben, startet das Wander-Event „Wandern für den Wiederaufbau“ in eine zweite Runde. Unter dem Titel „Wandern für den Wiederaufbau 2.0“ wird vom 23. April bis 29. Mai ein zusätzliches ÖPNV-Angebot geschaffen, das es Wanderern ermöglicht, mittels Shuttle-Service die Ausgangspunkte zu ausgewählten Wanderrouten im Ahrtal zu erreichen. Das hat der Kreis- und Umweltausschuss in seiner letzten Sitzung auf Vorschlag der Kreisverwaltung Ahrweiler beschlossen.

„Im vergangenen Herbst wurde mit dieser Aktion in der Verbandsgemeinde Altenahr eine Möglichkeit geschaffen, sich wandernd mit der durch die Flutkatastrophe nachhaltig betroffenen Tourismus- und Fremdenverkehrsbranche solidarisch zu zeigen. Gleichzeitig konnten die Besucherinnen und Besucher gezielt gelenkt und so der Wirtschaftszweig ‚Tourismus‘ gefördert werden. Daran möchten wir in diesem Frühjahr anknüpfen und unser Ahrtal für Gäste wieder attraktiv machen“, so Landrätin Cornelia Weigand.

Zwischen dem 23. April und dem 29. Mai werden – jeweils von morgens 9.30 Uhr bis abends 19 Uhr – Shuttle-Bus-Linien auf zwei Routen eingerichtet.
Die erste Route verbindet im Pendelverkehr die Orte Dernau und den derzeitigen Endpunkt der Ahrtalbahn am Bahnhof Walporzheim mit dem P&R-Parkplatz in Grafschaft-Ringen. Route 2 soll vom P&R Parkplatz des derzeitigen Standorts des Are-Gymnasiums (Grafschaft) Altenahr anfahren. Beide Linien werden stündlich bis 13.30 Uhr (Hinfahrt) und ab 15 Uhr (Rückfahrt) verkehren.

Verantwortlich für die Planung und Durchführung der Aktion ist die „Wiederaufbau- und Zukunftsgesellschaft Mittelahr AöR“, den Shuttle-Service übernimmt die Deutsche Bahn Regio Bus Rhein-Mosel (RMB). Die Kosten des Projekts trägt der Kreis Ahrweiler. Für Fahrgäste ab dem P&R-Parkplatz des Are-Gymnasiums gilt einheitlich der VRM-Tarif der Preisstufe 4. Bereits vorhandene und gültige Fahrausweise (zum Beispiel Zeitkarten, wie Gäste-Tickets des VRM oder Job-Tickets aus dem Bereich des VRM und des VRS) werden anerkannt.

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Foto: Archiv Gottschalk

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