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Wechsel der Rebsorte wird gefördert

Winzerhäuschen

Umstrukturierung: Winzer können Anträge stellen

Winzer können ab Freitag, 2. Januar, Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2015 stellen. Voraussetzung ist der Wechsel der Rebsorte und/oder der Unterlage. Die Pflanzung mit derselben Rebsorte und Unterlage wie in der Altanlage wird nicht gefärdert. Die Antragsfrist endet am Montag, 2. Februar 2015. Das meldet die Kreisverwaltung Ahrweiler.

Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen. Wie bereits 2014 werden auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen gefördert. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich keine Änderungen.

Für die Maßnahmen in Flurbereinigungsverfahren gelten dieselben Fördersätze wie für solche außerhalb von Flurbereinigungsverfahren. Genauere Auskünfte erteilt die Kreisverwaltung. Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen 10 Ar je Bewirtschaftungseinheit, in Steil- und Steilstlagen 5 Ar.

Die Kreisverwaltung hält die entsprechenden Antragsunterlagen vorrätig. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist, die am 30. April 2015 endet. – Infos für Winzer im Kreis Ahrweiler: Kreisverwaltung, Ruf 02641/975-296, E-Mail sonja.axeler@aw-online.de.

 

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