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Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche soll bestehen bleiben

CDU-Parlamentarierin: „Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche soll bestehen bleiben“

Mechthild Heil MdB (CDU) besuchte den Kreisverband „Donum Vitae“ in Ahrweiler:(Bundestagswahlkreis 198, Ahrweiler / Mayen, 22. März 2018). Die CDU-Bundestags­abgeordnete Mechthild Heil informierte sich jetzt bei der Schwangerschaftsberatungs­stelle „Donum Vitae“ des Kreises Ahrweiler über die aktuelle Arbeit. Eine der hautamt­lichen Kräfte des Vereins, Diplom-Sozialpädagogin Monika Wefers, berichtete über die Schwerpunkte. In den neuen Büroräumen von „Donum Vitae“ in der Rotweinstraße 7 – 9 findet die allgemeine Schwangerenberatung und sowie die sogenannte „Konfliktberatung“ satt, aber eben auch die Kinderwunschberatung. Aufklärungsarbeit findet insbesondere in den Schulen des Kreises Ahrweiler statt. Natürlich wurde im Gespräch auch die aktuell bundespolitisch diskutierte Frage des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche thematisiert.

Die Rechtslage in Deutschland ist eindeutig geregelt: eine Schwangerschaftskonflikt­beratung ist nach deutschem Recht gemäß Paragraf 219 des Strafgesetzbuches erforderlich, damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden kann. Damit eine Beratungsbescheinigung ausgestellt werden kann, muss die Beratungsstelle eine staatliche Anerkennung haben. Das Bundesverfassungs­gericht verlangt zudem, dass die Konfliktberatung organisatorisch getrennt sein muss von den Kliniken, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, damit keine unzulässige Verquickung von Beratung und finanziellem Interesse möglich ist. Zusätzlich wird im Paragraf 219a verboten, dass Ärzte für Schwangerschaftsabbrüche werben dürfen.

Mechthild Heil bezieht dazu eindeutig Position: „Frauen in Schwangerschaftskonflikten haben selbstverständlich ein Recht auf Information und freie Arztwahl. Schwangerschafts­abbrüche sind aber keine normalen medizinischen Eingriffe. Diese Beratung dient, wie explizit im Paragraf 219 geregelt, dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie ist in doppelter Anwaltschaft für Mutter und Kind ergebnisoffen, da der Schutz des ungeborenen Lebens nur gemeinsam mit der Mutter funktioniert. Der Paragraf 219a folgt diesem Ansatz konsequent, indem er die öffentliche Werbung für Schwanger­schaftsabbrüche verbiete. Frauen erfahren in Beratungsstellen – wie denen des Trägers Donum Vitae e.V. – eine umfangreiche individuelle Beratung, die sie zu einer eigenständigen Gewissensentschei­dung befähigt. Dazu gehört auch die Aufklärung über Möglichkeiten und Modalitäten eines Abbruches. Sollte eine Frau sich für einen Schwangerschafts­abbruch entscheiden, steht ihr selbstverständlich eine sachliche, individuelle Beratung durch den ausführenden Arzt zu. Diese Beratung fällt nicht unter das Verbot der öffentlichen Werbung.

Die Christdemokratin zeigt sich sehr zufrieden, dass der Versuch im Deutschen Bundestag gescheitert ist, gegen die CDU/CSU eine Abstimmung über die Aufhebung des Werbeverbots herbeizuführen.

Pressemeldung Mechthild Heil MdB (CDU)

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