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Wiederaufbauhilfen für Betriebe und Landwirte

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“Flutkatastrophe Sinzig”Volksbank RheinAhrEifel e.G.
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KSK  „Stadt Sinzig Flutkatastrophe“
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BIC: MALADE51AHR

 

Schmitt: Erstinfos zu Wiederaufbauhilfen für Betriebe und Landwirte

Bund und Länder arbeiten intensiv an den Wiederaufbauhilfen. Nach Abschluss der notwendigen Gesetzgebungsverfahren auf Bundes- und Landesebene können die Antragsverfahren im Oktober starten. IHK und HWK werden die Erstberatung der gewerblichen Betriebe übernehmen, Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen im Anschluss über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Für Landwirte und Winzer ist das DLR Mosel zentraler Ansprechpartner. Das hat Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt mitgeteilt.

Die Aufbauhilfen sind der nächste wichtige Schritt zur Unterstützung der Betriebe. Ich danke den Wirtschaftskammern, der ISB, dem DLR Mosel und den Kreisverwaltungen für deren tatkräftige Unterstützung. Wir bündeln alle Kräfte, um die Betriebe, die Landwirte und die Winzer bestmöglich zu unterstützen. Deshalb wollen wir frühzeitig über die Strukturen informieren, die für die Betriebe bereitstehen, sobald Anträge für Wiederaufbauhilfen gestellt werden können“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. 

Die IHKn und HWKn werden die Erstberatung der gewerblich tätigen Betriebe, Selbstständigen und Freien Berufe zur Antragstellung übernehmen. Die Bearbeitung der Anträge sowie die Auszahlungen erfolgen dann über die ISB. Für Landwirte und Winzer wird das DLR Mosel zentraler Ansprechpartner sein, für Schäden an landwirtschaftlichen Flächen die entsprechenden Kreisverwaltungen vor Ort. Das Antragsverfahren in Rheinland-Pfalz kann Anfang Oktober starten, nachdem sich der Landtag voraussichtlich Ende September abschließend mit den Aufbauhilfen befasst hat. Das Antragsverfahren bei der ISB wird digital durchgeführt. Derzeit erfolgt bei den entsprechenden Stellen die technische Umsetzung der Antragsverfahren.

Bund und Länder hatten sehr zügig im Juli für die von der Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen pauschal 5.000 Euro Soforthilfe pro Betrieb zur Verfügung gestellt. Nun folgt mit dem Wiederaufbaufonds weitere finanzielle Unterstützung für entstandene Schäden. 

Das ist ein wichtiges Signal an die Betriebe und wesentlicher Baustein für den Wiederaufbau der Region. Es ist wichtig, dass unsere Unternehmen wieder handlungsfähig werden. An ihnen hängt auch die gesamte Entwicklung der Region. Die finanzielle Unterstützung durch die Aufbauhilfen ist dabei ein wichtiger Baustein“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt.

Ansprechpartner zur Beratung

Die Antragverfahren für Betriebe sollen im Oktober starten. Für eine Erstberatung zur Antragstellung stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung. Gewerbliche Betriebe können sich zunächst an die jeweils für sie fachlich und örtlich zuständige Wirtschaftskammer wenden. Selbstständige und Angehörige Freier Berufe können sich wenden an die jeweils örtlich zuständigen IHKen. Landwirte und Winzer an das DLR Mosel.

IHK Koblenz
E-Mail:           fluthilfe(at)koblenz.ihk.de 
Poolnummer:  0261 / 106-502 

HWK Koblenz
Internet:          www.hwk-koblenz.de/hochwasserhilfe 
E-Mail:           fluthilfe(at)hwk-koblenz.de
Poolnummer:  0261 / 398-251

IHK Trier 
E-Mail:           fluthilfe(at)trier.ihk.de
Poolnummer:  0651 / 9777-590 

HWK Trier 
E-Mail:           fluthilfe(at)hwk-trier.de
Poolnummer:  0651 / 207-161

Die ISB wird die Bearbeitung der Anträge übernehmen und die Auszahlungen vornehmen.

Landwirtschafts-, Weinbau- und Fischereibetriebe können sich wenden an

DLR Mosel
E-Mail:           fluthilfe(at)dlr.rlp.de
Poolnummer:  06531 / 956-456 

Das DLR-Mosel wird auch die Antragsbearbeitung und die Auszahlungen vornehmen.

Pressemeldung Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Grafik: Archiv Gottschalk

Veranstaltungen zur Flut

 

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