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Vorwerk Breuer

Wiederaufbauhilfen für die Landwirtschaft: Frist endet am 31.12.2024

Hotlines

Seelsorgerteam
0800 0010218

Wiederaufbau-Telefon-Hotline:
0800 222 0 22 0
https://wiederaufbau.rlp.de

Hilfen aller Art

wiederaufbau.rlp.de/de/ansprechpartner/

Fragen und Anträge

https://wiederaufbau.rlp.de/haeufige-fragen

Infoseite der Stadt Sinzig

https://www.sinzig.de/flut/

Helfer im Web

www.helfer-shuttle.de
www.helfer-stab.de

Alles um die Flut

https://www.flut-wiki.de

Wiederaufbauhilfen für Landwirtschafts-, Weinbau- und Forstwirtschaftsbetriebe – Frist beachten!

Unternehmen der Landwirtschaft und des Weinbaus sowie der Forstwirtschaft, die durch die Flutkatastrophe im Juli 2021 Schäden an Flächen und Wirtschaftsgütern wie z.B. Gebäuden erlitten haben, sollten die Antragsfrist 31. Dezember 2024 im Blick behalten und ihre Anträge für Wiederaufbauhilfen – soweit noch nicht geschehen – bis Jahresende stellen. Nach der derzeitigen Regelung endet die Antragsfrist aus europarechtlichen Gründen am 31.12.2024.
Die Landesregierung steht jedoch in Gesprächen mit der EU-Kommission, um eine Verlängerung der Antragsfrist bis zum 30.06.2026 zu ermöglichen – analog zu den Hilfen für Privathaushalte. Ein dafür notwendiges Notifizierungsverfahren wurde bereits eingeleitet. Eine Zustimmung der Europäischen Kommission ist noch nicht erfolgt. Eine Zu- oder Abstimmung zur verlängerten Frist obliegt der Kommission, Gespräche und Verfahren sind ergebnisoffen.
Allen Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die noch einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe stellen wollen, wird daher geraten entsprechend dieser Frist zu handeln. Anträge können für Schäden an Flächen bei den jeweils zuständigen Kreisverwaltungen und für Schäden an Wirtschaftsgütern wie Gebäuden, technischen Anlagen oder Vorräten beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel gestellt werden. Weitere Informationen und die Antragsformulare sind auf der Homepage des DLR Mosel unter https://www.dlr-mosel.rlp.de/DLR-Mosel/Aktuelles/Ueberblick/FluthilfefuerLandwirtschafts-Weinbau-undFischereiunternehmen  zu finden.
Dort sind auch die Links auf die Homepages der jeweils zuständigen Kreisverwaltungen mit weiterführenden Informationen und Formularen zu den flächenbezogenen Wiederaufbauhilfen aufgeführt.

Pressemeldung Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Grafik: Achim Gottschalk, allgrafics.de

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