Zugang zur Stadtverwaltung Remagen nur noch mit 3 G
Die Stadtverwaltung Remagen weist darauf hin, dass für Besucher ab sofort der Zugang zum Rathaus in Remagen und den Nebengebäuden nur noch unter Einhaltung der 3 G-Regel möglich ist. Somit ist den Bediensteten vor Antritt des Termins ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen.
Wir bitten vom Zutritt in das Rathaus abzusehen, sollten die vorgenannten Nachweise nicht vorhanden sein. Während des Aufenthaltes im Rathaus gilt darüber hinaus weiterhin die Maskenpflicht (FFP 2 oder OP-Maske) und Abstand.
Pressemeldung Stadt Remagen
Foto: Archiv Gottschalk