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Andres Schmuck

Zweite Zukunftskonferenz zum Aufbau des Ahrtals

Zweite Zukunftskonferenz klärt zentrale Fragen des Wiederaufbaus

Bei einer zweiten Zukunftskonferenz hat die Landesregierung gemeinsam mit den zuständigen Landesbehörden und dem Kreis Ahrweiler über zentrale Fragen des Wiederaufbaus im Ahrtal informiert. Im Mittelpunkt der Veranstaltung in Grafschaft-Ringen standen die Fördermöglichkeiten für den Wiederaufbau und die Vorstellung der neuen Überschwemmungsgebiete sowie Informationen zum hochwasserangepassten Bauen.

Für die Landesregierung hat der Wiederaufbau des Ahrtals und der anderen von der Flutkatastrophe hart getroffenen Regionen höchste Priorität. Daran arbeiten wir mit aller Kraft und werden dies auch in den nächsten Monaten und Jahren weiter tun. Die finanziellen Mittel in Höhe von gut 15 Milliarden Euro stehen bereit und die Förderrichtlinien stehen. Jetzt geht es um die konkrete Umsetzung“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Seit Montag seien bei der Investitions- und Strukturbank bereits 5.032 Anträge auf Fördergelder eingegangen. Die allermeisten bezögen sich auf Zuwendungen für den Schadensersatz des Hausrates. „Ich weiß, wie sehr die Menschen auch auf die Gewissheit warten, wo sie ihr Haus wiederaufbauen können und wie sie ihr Hab und Gut künftig schützen können“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter. Deswegen sei sie sehr froh, dass die für Hochwasservorsorge zuständige SGD Nord heute das neue Überschwemmungsgebiet vorstellen könne. „Die allermeisten Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen erhalten mit dieser Karte die Gewissheit, dass sie an Ort und Stelle sanieren können. Es gibt nur verhältnismäßig wenige zerstörte Häuser, die im besonderen Gefahrenbereich des Überschwemmungsgebietes liegen und an altem Ort nicht wiederaufgebaut werden können.

Uns war es wichtig, dass wir vor Veröffentlichung des neuen vorläufigen Überschwemmungsgebietes mit denjenigen Gespräche führen, die von dieser Härte betroffen sind. Der Vor-Ort-Beauftragte Günter Kern, ein Vertreter der Oberen Wasserbehörde bei der SGD Nord und die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen der jeweiligen Kommunen haben deshalb in der letzten Woche das Gespräch mit den Betroffenen gesucht und mit einem Großteil von ihnen auch schon geführt mit dem Ziel, einen alternativen Bauplatz oder andere individuelle Lösungen zu finden“, so die Ministerpräsidentin.

Ab Montag werde es dann Einwohnerversammlungen geben, um darüber zu informieren, was das für ihren Ort konkret bedeutet und wer konkret dazu beraten kann, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Alle Betroffenen würden die bestmögliche Beratung erfahren, um gute Entscheidungen treffen zu können. Zusätzlich biete das Land in Kooperation mit dem Landkreis Ahrweiler 16 Infopoints im Ahrtal. Dort erhalten Betroffene konkrete Beratung. In Zusammenarbeit mit der Architektenkammer wird eine Erstberatung durch Architektinnen und Architekten angeboten, für grundsätzliche Fragen zum Wiederaufbau, wie zum Beispiel zur Trocknung oder zum hochwasserangepassten Bauen. Und dort gibt es Hilfestellung bei der Antragstellung beim Aufbauhilfefonds. Ganz wichtig war Ministerpräsidentin Malu Dreyer zudem, dass ein Hochwasservorsorgekonzept für das gesamte Ahrtal entwickelt wird, das auch Nordrhein-Westfalen miteinbezieht. „Denn das Hochwasser hält sich nicht an Landesgrenzen“, so die Ministerpräsidentin.

Neben den finanziellen Hilfen, den nachhaltigen Bauplänen und der technischen Umsetzung des Hochwasserschutzes setze die Landesregierung auch einen besonderen Schwerpunkt darauf, den Betroffenen bei der Bewältigung der Trauer und der seelischen Belastungen zu helfen. „Um belasteten Menschen auch eine direkte Anlaufstelle zu bieten, wird das Land zudem ein Traumatherapiezentrum in Trägerschaft der Dr. von Ehrenwall´schen Klinik fördern. Es soll noch in diesem Jahr seine Arbeit aufnehmen und als geschützter Ort der Begegnung und Heilung niederschwellig innerhalb kurzer Zeit psychotherapeutische Hilfe vermitteln“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Die erste Zukunftskonferenz vor drei Wochen war ein erfolgreiches Signal für das gesamte Ahrtal. Sie hat eindrucksvoll gezeigt, dass die Menschen unsere Heimat mit einem enormen Engagement wiederaufbauen möchten. Die zweite Zukunftskonferenz zeigt nun die dafür nötigen Wege auf“, sagte Horst Gies, Erster Beigeordneter des Kreises Ahrweiler.

Es gibt umfassende finanzielle Hilfen für die Betroffenen im Ahrtal. Es werden bis zu 80 Prozent der Wiederaufbaukosten von Privathäusern gefördert, in Härtefällen sogar bis zu 100 Prozent. Auch die Wiederaufbaukosten für die kommunale Infrastruktur, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt, wird mit bis zu 100 Prozent bezuschusst. Das schafft Klarheit und Hoffnung für eine gute Zukunft im Ahrtal“, so Innenminister Roger Lewentz.

Für einen zügigen und hochwasserangepassten Wiederaufbau stellen Bund und Länder nicht nur in einem Akt größter Solidarität die enorme Summe von rund 15 Milliarden Euro allein für Rheinland-Pfalz bereit. Die Landesregierung steht bei den komplexen Fragen des Wiederaufbauverfahrens auch fest an der Seite der Betroffenen. Auf der Wiederaufbau-Website wiederaufbau.rlp.de, unter unserer Hotline oder eben auch vor Ort, wie heute bei der Zukunftskonferenz und in den anschließenden Einwohnerversammlungen, werden die Menschen beraten und ihre Fragen geklärt“, ergänzte die Landesbeauftragte für den Wiederaufbau, Staatssekretärin Nicole Steingaß.

Im Rahmen der Zukunftskonferenz wurden insbesondere die neu festgesetzten Überschwemmungsgebiete für das Ahrtal vorgestellt. Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten ist ein gesetzlicher Auftrag des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes. Die Behörden sind verpflichtet, für Gewässer mit signifikantem Hochwasserrisiko Überschwemmungsgebiete für ein Hochwasserereignis, das statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, durch Rechtsverordnung festzusetzen. Noch nicht final festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind nach Vorgabe des Wasserhaushaltsgesetzes in Kartenform darzustellen und vorläufig zu sichern, wie dies aktuell für die Ahrregion nach der verheerenden Extremwetterkatastrophe umgesetzt wird.

Die Sicherheit der Menschen vor Ort steht an erster Stelle. Wir müssen alle gemeinsam Sorge dafür tragen, dass die Menschen im Ahrtal bei einem wiederkehrenden Extremwetterereignis durch hochwasserangepasstes Bauen bestmöglich vor Fluten geschützt sind. Dazu gehört auch, dass in besonderen Gefahrenbereichen ein Wiederaufbau des eigenen Zuhauses nicht mehr möglich ist. Wir stehen den Menschen vor Ort dabei durch Förderung sowie Beratung durch die SGD Nord zur Seite“, sagte Klimaschutzministerin Anne Spiegel.

Joachim Gerke, Abteilungsleiter bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, erläuterte bei der Zukunftskonferenz die Einzelheiten zu den Überschwemmungsgebieten. Mit der vorläufigen Sicherung eines Überschwemmungsgebietes gelten die gesetzlichen Beschränkungen des Wasserhaushaltsgesetzes. Damit sind neue Baugebiete und neue Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen können durch die obere Wasserbehörde, die SGD Nord, nach Einzelfallprüfung zugelassen werden, wenn die im Wasserhaushaltsgesetz festgelegten Kriterien eingehalten werden. Zu der Frage, wie der Wiederaufbau im Einzugsgebiet der Ahr hochwasserangepasst geplant und durchgeführt werden kann, referierte bei der Zukunftskonferenz Prof. Dr. Lothar Kirschbauer von der Hochschule Koblenz. In seinem Vortrag betonte er, dass wir aufgrund der Klimaveränderung mit mehr Extremwetterereignissen rechnen müssten. In den Mittelgebirgen Deutschlands könne es daher häufiger zu Hochwasser und Sturzfluten, aber auch zu Niedrigwasser und Dürren kommen. Hierbei müsse immer das gesamte Einzugsgebiet eines Gewässers betrachtet werden.

Neben der Vorstellung der Überschwemmungsgebiete standen auch die Wiederaufbauhilfen für Unternehmen und Landwirtschaft im Fokus der zweiten Zukunftskonferenz.

Die Hochwasserkatastrophe hat die Betriebe, Winzer und Landwirte schwer getroffen. Mit den Wiederaufbauhilfen geben wir weitere wichtige Unterstützung und gestalten diese praxisnah. Die Betriebe können sich an die ihnen bekannten Stellen wenden. Das sind mit IHK und HWK die Wirtschaftskammern, das DLR Mosel, die Investitions- und Strukturbank und die Kreisverwaltungen. Sie beraten und begleiten die Betroffenen eng bei den Antragsverfahren“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und bedankte sich ausdrücklich bei allen Partnern.

Der Leiter des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Norbert Müller, erläuterte bei der Zukunftskonferenz die Hilfsmöglichkeiten für die Landwirtschaft und den Weinbau. Die Hilfen werden für flächenbezogene Schäden und für Schäden an Gebäuden, Maschinen und Geräte gewährt. Für die flächenbezogenen Schäden läuft das Verfahren über die jeweils zuständige Kreisverwaltung, für den investiven Bereich über das DLR Mosel. Die Landkreise wie auch das DLR Mosel verfügen über langjährige Erfahrungen in der Umsetzung solcher Förderinstrumente. Damit soll auch eine reibungslose und zügige Umsetzung dieser Hilfsprogramme möglich sein.

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt die aufgrund des Hochwassers zu Schaden gekommenen rheinland-pfälzischen Unternehmen, Angehörige Freier Berufe, Privatpersonen, Vereine, Stiftungen und Religionsgemeinschaften. Hierzu informierte ISB-Vorstand Ulrich Link im Rahmen der zweiten Zukunftskonferenz. Anträge können über ein elektronisches Portal gestellt werden. Betriebe wenden sich zuvor an die Wirtschaftskammern. Sie erhalten dort eine Beratung und einen für die Antragsstellung notwendigen Identitätsnachweis. Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe können seit dem 27. September bei durch die Flut entstandenen Schäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis zu sechs Monaten kompensiert. Darüber hinaus können die Kosten für die Gutachtenerstellung sowie in zwingenden Fällen die Kosten für dringend erforderliche temporäre Maßnahmen (wie etwa für die Sicherung von Gebäuden) geltend gemacht werden. Erstattet werden im Regelfall 80 Prozent der Kosten, in Härtefällen kann eine Förderung von bis zu 100 Prozent erfolgen.

Die zweite Zukunftskonferenz ist nur ein Baustein eines breit angelegten Informationsangebotes der Landesregierung an die Bevölkerung zum Wiederaufbau im Ahrtal. Bereits im Vorfeld der Konferenz hatten der Vor-Ort-Beauftrage der Landesregierung Günter Kern, der Präsident der SGD Nord Wolfgang Treis, der Opferbeauftrage des Landes Detlef Placzek gemeinsam mit den jeweiligen Ortsbürgermeistern besonders betroffene Ahrtal-Anwohner in direkten und persönlichen Gesprächen darüber informiert, was die Ausweisung eines neuen Überschwemmungsgebietes an der Ahr konkret für sie bedeuten könnte.

Im Anschluss an die Ahrtalkonferenz wird es Einwohnerversammlungen mit den Bürgerinnen und Bürgern aller betroffenen Ortschaften geben, um die Rahmenbedingungen des Wiederaufbaus näher zu erläutern. Die Möglichkeit, Förderanträge zu stellen, existiert seit dem 27. September 2021.

Karten der Überschwemmungsgebiete und Verordnungstext:

https://sgdnord.rlp.de/de/wasser-abfall-boden/wasserwirtschaft/hochwasserschutz/uesg/laufende-verfahren/uesg-ahr/

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