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Umstrukturierung von Rebflächen 2023

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Umstrukturierung von Rebflächen 2023: Winzerinnen und Winzer können Anträge stellen

Winzerinnen und Winzer können ab Montag, 2. Januar 2023, wieder Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2023 stellen. Die Antragsfrist gilt für den zweiten Teil des Antragsverfahrens und endet am 31. Januar 2023. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 2. Mai 2023. Darauf weist die Kreisverwaltung Ahrweiler hin.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet wurden und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein Nachmelden ist nicht möglich. Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) enthaltenen Rebsorten erfolgen.

Seit dem Jahr 2022 kann der reine Wechsel der Rebunterlage nicht mehr gefördert werden. Zusätzlich zu den Maßnahmen „Rebsortenwechsel, Bodenordnung, Handarbeitsmauersteillagen und Querterrassierung“ wurden für Pflanzungen ab 2023 die Maßnahmen „Anpassung der Zeilenbreite“ für die Anbaugebiete Ahr, Mittelrhein und Mosel sowie „Pflanzung von Halb- oder Hochstammreben“ in allen Anbaugebieten neu eingeführt.

Im Antrag Teil 1 musste ab dem Jahr 2022 verbindlich eine Maßnahme für die Pflanzung gewählt werden. Die Maßnahmen sind im Maßnahmenkatalog der Richtlinien aufgeführt und werden dort ausführlich beschrieben.
Aufgrund des neuen GAP-Strategie-Planes wird die Abgabe der Fertigstellungsmeldung im Jahr 2023 nur bis zum 30. Juni 2023 möglich sein. Der bekannte Termin 31. Dezember muss entfallen.

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer unter https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/ gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) die Richtlinie und die Antragsformulare zum Download bereit.

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Foto: Archiv Gottschalk

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