Baugebiet „Im Zeiberberg“ in Westum: Warum tut sich da nichts mehr?
Weil das Bundesverwaltungsgericht am 18.07.2023 geurteilt hat, dass die Verfahren nach § 13b BauGB gegen EU-Recht verstoßen und somit nicht mehr fortgeführt werden durften.
Was kann getan werden, damit es weiter geht?
Seit dem 01.01.2024 gibt es eine „Reparaturvorschrift“, § 215a BauGB, die besagt, dass begonnene Verfahren unter anderen Voraussetzungen nun nach § 13a BauGB fortgeführt werden können.
Wie hat die Stadt Sinzig reagiert?
In seiner Sitzung am 25.01.2024 hat der Stadtrat in Sinzig daher alle notwendigen Beschlüsse gefasst, sodass die nun vorgelegten, veränderten Planunterlagen anerkannt werden und das Beteiligungsverfahren durchgeführt wird.
Was heißt das konkret?
Es können erneut Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange in einer Frist von zwei Wochen Stellung nehmen, allerdings nur zu dem erstellten Umweltbericht.
Und dann?
Wird eine erneute Abwägung der eingebrachten Argumente durchgeführt und der Stadtrat wird einen finalen Satzungsbeschluss zum BPlan „Im Zeiberberg“ fassen können.
Danach kann es weiter gehen.
Bei Fragen zu dem Thema, einfach bei mir oder dem Bauamt der Stadt Sinzig melden!
Mario Wettlaufer Ortsvorsteher
Foto: Archiv Gottschalk