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Gerümpel und Gartenabfall verbrennen – 100 000,- € Strafe

Gerümpel und Gartenabfall verbrennen ist schädlich und wird teuer

Beim Renovieren, Entrümpeln und der Gartenarbeit fällt Gartenabfall an. Um bei den Entsorgungskosten zu sparen, werfen manche Besitzer den brennbaren Müll aufs Feuer. Das gilt auch für belastete Hölzer wie imprägnierte Weinbergs- und Gartenpfähle oder Jägerzäune. Doch das kann gefährlich werden, mahnt der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrwe iler (AWB). Gefährlich und belastend für die Umwelt, die Gesundheit und den eigenen Geldbeutel.

Beim Verbrennen von Abfällen können giftige Stoffe freigesetzt werden, die Krebs und andere Gesundheitsschäden verursachen. Die Schadstoffe bleiben nicht nur in der Luft, sondern setzen sich in den Boden und können über die Nahrung oder bei Gartenarbeiten vom Körper aufgenommen werden.

Wer Abfälle verbrennt, handelt ordnungswidrig und macht sich in manchen Fällen sogar strafbar. Je nach Schwere der Tat sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bis zu 50.000 Euro und nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz bis zu 100.000 Euro Bußgeld fällig.

Thema Grünschnitt: Solche pflanzlichen Abfälle dürfen auf privaten Grundstücken verwertet, etwa im Komposter, nicht aber verbrannt werden. Ansonsten müssen Äste und Strauchschnitt dem AWB als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassen werden. Dies gilt auch für privat genutzte Grundstücke, die außerhalb von Ortschaft en liegen. Der AWB organisiert zweimal im Jahr Grünabfallsammlungen für private Haushalte. Darüber hinaus können Private ihren Grünschnitt kostenlos bei den Abfallentsorgungsanlagen des AWB und den Grünschnittsammelplätzen der Gemeinden abgeben.

Wohin mit dem Abfall? Der AWB bietet eine ordnungsgemäße und kostengünstige Entsorgung an. Fragen beantwortet gerne die AWB-Abfallberatung,
Ruf 02641/975-222 oder -444
E-Mail info@awb-ahrweiler.de
Internet www.awb-ahrweiler.de
Broschüre: Abfall-Ratgeber 2016

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