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Verpackungsgesetz – neue Pflichten ab dem 01. Juli 2022
Es ist kein Geheimnis – der Verpackungsmüll steigt jedes Jahr stetig. Um die Entsorgungskosten gerechter zu verteilen, wurde bereits 2019 das Verpackungsgesetz installiert, welches schrittweise immer weiter ausgebaut werden soll.
Bislang war eine Registrierung nur für systembeteiligungspflichtige Verpackung notwendig. Das hieß, dass sich diejenigen, die Verpackung in den Umlauf brachten, die nach einmaliger Verwendung anschließend direkt im Müll landete, sich im Verpackungsregister LUCID registrieren mussten.
Was ändert sich zum 01.07.2022?
Ab 01. Juli 2022 tritt nun eine Erweiterung in Kraft, die auch diejenigen in die Pflicht nimmt, die die folgenden Verpackungsarten in Verkehr bringen:
- Transportverpackung
- Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht beim privaten Endverbraucher anfallen
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
- Mehrwegverpackungen
Konkret bedeutet dies: Jede Verpackung – ob Einweg-, Mehrweg- oder auch Pfandsysteme müssen von demjenigen registriert werden, der diese in Umlauf bringt. Dies betrifft ab sofort nun auch Brauereien mit Pfandflaschen aber auch Bäcker, Foodtrucks oder Eisdielen – um nur einige Beispiele zu nennen – die ihre Ware in Brötchentüten oder sogenannte Serviceverpackungen füllen.
Sonderregelung für Serviceverpackung mit Systembeteiligung
Bei Serviceverpackungen gibt es eine Sonderregelung. Diese kann man mit Systembeteiligung kaufen. Bei dem Einsatz einer solchen vorbeteiligten Serviceverpackung muss der Unternehmer, der diese abgefüllt in Umlauf bringt, sich nur einmalig registrieren und den vorbeteiligten Kauf im Registrierungsprozess angeben.
Diese Registrierungspflicht – ob vorbeteiligt oder nicht – muss jeder Unternehmer bis 01. Juli 2022 umgesetzt haben. Seit dem 05. Mai 2022 ist dies auf der Website der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister möglich.
Für alle wichtig ist dabei – eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID ist kostenfrei! Allerdings wird ein Verstoß gegen das Verpackungsgesetz mit Verkaufsverbot von verpackter Ware und Bußgeld geahndet.
Weitere Informationen unter:
Hand in Hand-Concept Unternehmensberatung
Diana Rick
Kirchstraße 4
53424 Remagen
Tel: 02642/99 26 80
Fax: 02642/99 39 799
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