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Ahrtalbahn: Kreistag fordert Bahn auf, Einschränkungspläne zu stoppe

Ahrtalbahn: Kreistag fordert Bahn auf, Einschränkungspläne zu stoppen

Güterverkehr könnte ungehindert durchrauschen
Der Kreistag Ahrweiler spricht sich erneut gegen die Pläne der Deutschen Bahn aus, Kürzungen im Fahrplanangebot der Ahrtalbahn vorzunehmen. In einer Resolution warnen die Kreisparlamentarier vor einem „Präjudiz für künftige Vorrangentscheidungen zugunsten des Güterverkehrs”. Landrat Dr. Jürgen Pföhler und der Kreistag halten „weniger Personenverkehr und dafür noch mehr Güterverkehr auf der ohnehin schon lärmgeplagten Rheinschiene für völlig inakzeptabel”.

Zur Erklärung sagte der Landrat im Kreistag: Die Züge der Ahrtalbahn mit Durchbindung über Remagen nach Bonn wirkten auf der Rheinstrecke wie ein langsames Fahrzeug auf der Autobahn. Damit behinderten sie letztlich den internationalen Güterverkehr. Würde die durchgebundene Ahrtalbahn auf dieser Teilstrecke jedoch eingeschränkt, könnte der internationale Güterverkehr ungehindert hindurchrauschen. Pföhler warnt deshalb: „Das muss unbedingt verhindert werden. Es handelt sich hierbei um eine extrem wichtige Weichenstellung für die Zukunft.”

Die Kreistags-Resolution zur Durchbindung der Ahrtalbahn im Wortlaut:

Der Kreistag fordert die DB Netz AG auf, die in der am 08.02.2018 vorgelegten Fassung des Plans zur Erhöhung der Schienenwegekapazität (PEK) für den als überlastet erklärten Schienenweg Hürth – Kalscheuren – Remagen vorgesehenen Einschränkungen des SPNV (Kapitel 5) ersatzlos zu streichen. Konkret geht es um die Einschränkung der Regionalbahnlinie 30 (Bonn – Remagen – Ahrbrück) mit dem Ziel, stündlich eine weitere Güterbahntrasse zu öffnen.

Der Kreistag fordert den SPNV Nord auf, sich als zugangsberechtigte Institution bei der Bundesnetzagentur gegen entsprechende Änderungen der Schienennetz–Benutzungsbedingungen einzusetzen und, soweit erforderlich, sämtliche rechtlichen Schritte einzuleiten.

Begründung: Der Kreistag ist der Auffassung, dass die geplanten Einschränkungen der Regionalbahnlinie 30 gegen den gesetzlichen Auftrag des § 59 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) verstoßen. Es handelt sich dabei um ein Präjudiz für künftige Vorrangentscheidungen im Sinne von § 55 Abs. 3 ERegG zugunsten des Güterverkehrs.

Auch inhaltlich sind die Pläne der DB Netz AG für Landrat Dr. Pföhler und den Kreistag völlig inakzeptabel. Bereits im Oktober 2017 hat sich der Kreistag – neben Kommunen im Kreisgebiet sowie der Stadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis – gegen diese Pläne ausgesprochen und eine entsprechende Resolution beschlossen. Mit großem Unverständnis nimmt der Kreistag zur Kenntnis, dass die DB Netz AG ihre Pläne auch in der jetzt überarbeiteten Fassung des PEK weiterverfolgt.

Weite Teile des Kreisgebietes und vor allem das Ahrtal sind im Berufs-, Versorgungs- und Freizeitverkehr größtenteils auf den Köln-Bonner Raum ausgerichtet. Umgekehrt stellt der AW-Kreis mit dem Ahrtal einen attraktiven Naherholungsraum für das angrenzende Nordrhein-Westfalen dar. Weniger Personenverkehr und dafür noch mehr Güterverkehr auf der ohnehin lärmgeplagten Rheinschiene – das ist völlig inakzeptabel. Im Gegenteil: Kreistag und Landrat fordern, die linksrheinische Strecke drastisch vom Güterverkehr zu entlasten.

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler

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