Bad Breisig: Die Unterführung der Bundesstraße 9 wurde seitens des Landesbetriebes Mobilität im Zuge des Ausbaus der B9 vor mehr als 50 Jahren angelegt, um die innerstädtischen Hauptgeschäftsstraßen Biergasse und Bachstraße sicher zu verbinden.
Da der Stadt sehr daran gelegen ist, alle Baumaßnahmen auf ihre Barrierefreiheit hin zu prüfen, wurde auch für die Unterführung ein Planungsbüro diesbezüglich beauftragt.
Man kam zu dem Ergebnis, dass aufgrund des sehr geringen Platzangebotes im Bereich der Unterführungszugänge, insbesondere auf Seite der Biergasse, eine barrierefreie Zuwegung in Form einer Rampe, mit einem vorgeschriebenen Gefälle von 6 %, nicht möglich ist. Bei dem vorliegenden Höhenunterschied zwischen Gehweg und Unterführungstrasse würde sich eine Rampenlänge von mehr als 60 Metern ergeben. Eine Anrampung ist daher unmöglich.
Die Installation eines Fahrstuhls ist ebenfalls aus Platzgründen keine Option.
Es wurde in den entsprechenden Gremien beschlossen, die Unterführung im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Aktive Stadt“ aufzuwerten und die Verkehrssicherheit für die Fußgänger zu optimieren, um der Bevölkerung und insbesondere den Kindern eine sichere Überquerung der B 9 anzubieten.