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Beitragsfreiheit auch in der Kindertagespflege – Landrat Dr. Pföhler richtet Appell an Landesregierung

Beitragsfreiheit auch in der Kindertagespflege – Landrat Dr. Pföhler richtet Appell an Landesregierung

Seit 2010 ist der Besuch des Kindergartens für Kinder ab dem 2. Lebensjahr nach dem rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten-Gesetz beitragsfrei. Entscheiden sich Eltern jedoch für eine Betreuung ihres 2-jährigen Kindes in der Kindertagespflege, muss ein Elternbeitrag gezahlt werden, obwohl beide Betreuungsformen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz gleichwertig sind.

Landrat Dr. Pföhler sieht hierin ein Versäumnis seitens der Landesregierung und appelliert daher, diese Ungleichbehandlung zu korrigieren. Das Land habe hier die Chance vertan, entsprechende Regelungen in das Kita-Zukunftsgesetz aufzunehmen und die Elternbeiträge für alle Kinder ab 2 Jahren unabhängig von der Betreuungsform zu übernehmen. Eine solche Regelung sehe das neue Kita-Zukunftsgesetz, das am 21.08.2019 verabschiedet worden sei, nicht vor, obwohl im Anhörungsverfahren die Verbände und Tagespflegepersonen dies gefordert hätten.

Die Haltung von Bildungsministerin Dr. Hubig sei umso unverständlicher, so Landrat Dr. Pföhler, als in den Jahren 2019 – 2022 erhebliche Bundesmittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz für qualitative Verbesserungen in der Kindertagespflege zur Verfügung stehen, die das Land hierfür verwenden könne. Der Bund hebt hierzu hervor, „dass hohe Gebühren kein Grund dafür sein dürfen, dass Kinder nicht in die Kita oder Kindertagespflege gehen.“

Der Kreis Ahrweiler übernimmt bereits aufgrund gesetzlicher Vorgaben die Elternbeiträge in der Kindertagespflege für 2-Jährige dann, wenn Eltern einen Kita-Patz wünschen, jedoch aufgrund Fehlens auf Kindertagespflege ausweichen müssen oder aber aus finanziellen Gründen nicht dazu in der Lage sind, den Beitrag zu zahlen. Jetzt – so Landrat Dr. Pföhler – „sei die Landesregierung am Zuge.“

Pressemeldung Kreis AW
Grafik: allgrafics

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