Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Einführung eines Wasserentnahmeentgelts vorgelegt. Die neue Abgabe soll ab 2013 erhoben werden. Entgeltpflichtig sind alle unmittelbaren Wasserentnahmen aus dem Grundwasser (Abgabesatz: 6,0 ct/m³) und aus Oberflächengewässern (2,4 ct/m³); für reine Kühlwasserzwecke beträgt der Abgabesatz 1,0 ct/m³. Es gibt umfangreiche Ausnahmetatbestände, z. B. für die landwirtschaftliche Bewässerung; hinzu kommt eine Bagatellgrenze von 10.000 bzw. 20.000 m³ pro Jahr. Entgeltpflichtig sind damit vorrangig die öffentliche Wasserversorgung sowie die gewerbliche bzw. industrielle Nutzung (Kühl- und Prozesswasser, Bäder), insgesamt rund 500 Entgeltpflichtige, davon rund 200 Wasserversorger.
Die Verwendung des erwarteten Aufkommens von rund 20 Mio. € jährlich ist zweckgebunden zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung sowie zum Schutz der Gewässer (Grundwasserschutz, Aktion Blau Plus). Für Investitionen zur Reduzierung der Wärmeeinleitung in Gewässer bei Kühlwassernutzung ist eine weitgehende Verrechnungsmöglichkeit vorgesehen.
Auf Initiative des GStB wurde erreicht, dass das erstmalige Veranlagungsjahr von 2012 auf 2013 geändert wird; damit wird vermieden, dass die kommunalen Wasserversorger für 2012 nicht unerhebliche bilanzielle Verluste schreiben.
Für die Stadt Sinzig bedeutet diese neue Abgabe eine zu erwartende Netto-Mehrbelastung von etwa 50.000 € jährlich, welche ab 2013 in die Kalkulation des Wasserpreises einfließen muss. Die Belastung eines Hauhalts mit 4 Personen und 140 m³ Wasserverbrauch steigt damit um 9 € jährlich.