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Läden bleiben an Sonn- und Feiertagen geschlossen

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Die am 17.März beschlossene Allgemeinverfügung, die die Möglichkeit eröffnet, dass Verkaufsstellen im Land Rheinland-Pfalz für die Abgabe von bestimmten Waren der Grundversorgung auch an allen Sonn-und Feiertagen geöffnet haben können ist aufgehoben.

Die Allgemeinverfügung der Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion vom 17.03.2020 hinsichtlich der Möglichkeit zur Öffnung der Verkaufsstellen im Land Rheinland-Pfalz für die Abgabe von Lebensmitteln, Getränken, Sanitätsbedarf, Drogerieartikeln, Bau-/Gartenbaubedarf, Zeitungen und Tierbedarf an allen Sonn- und Feiertagen bis einschließlich 19.04.2020 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr wird mit sofortiger Wirkung widerrufen.
Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz in Kraft und wird zusätzlich auf den Internetplattformen des Landes www.add.rlp.de und www.rlp.de veröffentlicht.

Das gibt die ADD bekannt
Foto: Symbolbild

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