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Hand in Hand Conzept

Untersuchung für die flutunabhängige Ortskernsanierung in Altenahr beginnt

Bewohner im Sanierungsgebiet erhalten Fragebogen – Große Teilnehmerzahl erwünscht

Altenahr. Parallel zum flutbedingten Wiederaufbau hat die Ortsgemeinde Altenahr im vorigen Jahr die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung – Nachhaltige Stadt“, ein Programm, das gemeinsam von Bund und Ländern getragen wird, beantragt. Im August 2023 kam der positive Bescheid. Diese parallele Maßnahme ermöglicht eine vollumfängliche Ortskernsanierung von Altenahr, also auch nicht flutbetroffener Bereiche.
Im Rahmen der Ortskernsanierung können auch private und nicht flutbedingte Sanierungen durch die Ortsgemeinde Altenahr finanziell unterstützt werden. Dies geschieht einerseits durch Modernisierungszuschüsse der Ortsgemeinde, andererseits zusätzlich durch erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten „Es ist für uns kleine Gemeinde ein Glücksfall, in die Städtebauförderung aufgenommen worden zu sein“, sagt Ortsbürgermeister Rüdiger Fuhrmann. Mit rund 1500 Einwohnern fällt die Ortsgemeinde Altenahr eigentlich nicht in die Reihe von Städten, für die dieses Förderprogramm schwerpunktmäßig eingerichtet wurde. Deswegen verwendet man in Altenahr auch lieber die Bezeichnung Orts- anstelle von Stadtsanierung.
Fuhrmann hofft auf eine große Beteiligung der jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer bei der nun anstehenden Befragung im Rahmen der sogenannten vorbereitenden Untersuchungen. Die Durchführung dieser vorbereitenden Untersuchungen ist gemäß § 141 Baugesetzbuch Voraussetzung zur Festlegung des Fördergebietes zum Nachweis städtebaulicher Missstände sowie für die Aufstellung eines integrierten Entwicklungskonzepts (ISEK), welches die Entwicklungsziele der Ortsgemeinde Altenahr sowie die dazu notwendigen Maßnahmen und Projekte darstellt.
Die Teilnahme an dem Förderprogramm der Stadt- oder Ortssanierung ist ein großes Arbeitsprogramm für die Gemeinde, gleichzeitig aber auch eine einmalige Chance. Geplante Projekte können in das Programm eingebunden werden“, wirbt Fuhrmann für die Teilnahme an der nun anstehenden Befragung.
Die Förderung bezieht sich allerdings nicht auf die gesamte Ortsgemeinde mit ihren vier Ortsteilen, sondern nur auf den alten Innenbereich des Ortsteils Altenahr. Das Untersuchungsgebiet für die Ortskernsanierung Altenahr erstreckt sich von der Tunnelstraße (B 267) den Roßberg hoch bis zur Hausnummer 77 und 98. Vom Abzweig Roßberg von der Ecke Tunnelstraße / Brückenstraße geht es weiter Richtung Altenburg. Hier gehören rechtsseitig die Straße „Markt“ hinter der Kirche sowie die Brückenstraße rechtsseitig bis zur Ahr zum Sanierungsgebiet. Ab der Ahrbrücke ist die Altenburger Straße bis zum Bahnübergang Richtung Altenburg, rechtsseitig bis zum Ahrufer inklusive Seilbahnstraße und linksseitig bis zur Felskante inklusive der Straße „Gieretsberg“ Bestandteil des Untersuchungsgebietes. Aus dem Untersuchungsgebiet wird das spätere Sanierungsgebiet entwickelt. Die Abgrenzung kann über die Homepage der Ortsgemeinde eingesehen werden, ebenso wie der Sanierungsflyer, der über die Möglichkeiten der Förderung privater Modernisierungsmaßnahmen informiert.

Pressemeldung VG Altenahr
Foto: Thorsten Trütgen / VG Altenahr

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