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Profittlich

Abfälle dürfen nicht in den Ofen

Verbrennen im Kamin und im Freien strikt verboten – Gesundheit und Umwelt gefährdet – Bis 100.000 Euro Bußgeld
Im Frühling fallen größere Abfallmengen an, wenn Häuser und Wohnungen entrümpelt und renoviert werden. Um Entsorgungskosten zu sparen, werden brennbare Abfälle verfeuert, beispielsweise belastete Hölzer. Die Kreis verwaltung Ahrweiler warnt: Wer solche Dinge in Kleinfeuerungsanlagen, offenen Feuern oder sogar beim Grillen verbrennt, belastet nicht nur die Umwelt, sondern gefährdet die eigene Gesundheit sowie die der Familie und der Nachbarn.

Beim Verbrennen von Abfällen können giftige Stoffe freigesetzt werden, die Krebs und andere Gesundheitsschäden verursachen. Das Verfeuern von behandeltem Altholz, wie Holzfenstern oder Jägerzäunen, löst und verbreitet Schadstoffe: Schwermetalle, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Furane und Dioxine. Diese Gifte verbreiten sich in der Luft, setzen sich im Boden fest, auch im Garten, und können vom Körper aufgenommen werden. Wer seinen Ofen damit befeuert, schädigt die Bewohner in der Umgebung.

Und: Wer solche Abfälle verbrennt, handelt ordnungswidrig und macht sich in manchen Fällen sogar strafbar. Je nach Schwere der Tat sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bis 50.000 Euro und nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz bis 100.000 Euro Bußgeld fällig.

Wohin aber mit dem Abfall? Eine ordnungsgemäße Entsorgung ist problemlos möglich, teilweise sogar kostenlos, wie der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler (AWB) betont. Abfälle können nach der Entrümpelung oder Renovierung über die Annahmestellen des AWB entsorgt werden. Bei Fragen hilft die AWB-Abfallberatung gerne: Ruf 02641/975 222 oder /975-444, E-Mail info@awb-ahrweiler.de.

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