Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung als Schwerpunktthemen am 8. April
Wie treffe ich Vorsorge für den Fall, dass ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann? Ein Unfall oder eine Krankheit kann ein Koma oder einen Schlaganfall auslösen. Schnell ist ein Mensch, ob Jung oder Alt, in der Situation, dass andere Entscheidungen treffen müssen. Wer aber kümmert sich dann um die persönlichen, rechtlichen und finanziellen Dinge? Bestimmen womöglich fremde Personen über mich?
Mit dem 2023 in Kraft getretenen „Ehegattenvertretungsrecht“ dürfen sich Ehegatten in gesundheitlichen Angelegenheiten rechtlich vertreten. Aber das reicht nicht für eine umfassende rechtliche Vertretungsregelung aus. Deshalb sollte man für diesen Fall Vorsorge treffen.
Zum kostenlosen Seminar mit den Schwerpunkten „Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ am Montag, 8. April 2024, von 18:00 bis 20:00 Uhr in der Familienbildungsstätte Bad Neuenahr, Weststraße 6, lädt der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – herzlich ein.
Rechtsanwalt David Schnöger – Fachanwalt für Familien- und Erbrecht – und Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM werden über die rechtlichen Voraussetzungen und verschiedenen Möglichkeiten der rechtlichen Vertretung wie z.B. der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung informieren. Das Betreuungsrecht sowie das Verfahren einer gesetzlichen Betreuung werden die Referenten ebenfalls thematisieren. Auch über das neue „Ehegattenvertretungsrecht“ wird gesprochen.
Anmeldung:
SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.
Ehlinger Str. 47
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
info@skfm-ahrweiler.de
Telefon: 0 26 41/20 12 78
www.skfm-ahrweiler.de
Pressemeldung Caritas Kreis Ahrweiler
Foto: Ralph Seeger