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Andres Schmuck

Kassenärztliche Vereinigung RLP fordert Umdenken in ambulanter Versorgung

Selbstbeteiligungsmodelle, Weiterbildung und Bedarfsplanung

Mainz, 28. April 2023 – Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) sieht dringenden Handlungsbedarf und ein notwendiges Umdenken für die künftige Sicherstellung der ambulanten Versorgung. „Eine qualitativ hochwertige Versorgung bleibt nur dann möglich, wenn wir die Strukturen stärken und alle Beteiligten ihren Beitrag leisten. Das gilt auch für die Patientinnen und Patienten, die Mitverantwortung für das Solidarsystem übernehmen müssen“, sagte der Vorsitzende des Vorstands der KV RLP, Dr. Peter Heinz, im Rahmen eines Mediengesprächs in Mainz. Neben der Diskussion über sozial abgefederte Selbstbeteiligungsmodelle und eine noch effektivere Patientensteuerung fordert die KV RLP finanzielle Fördermaßnahmen der ärztlichen Weiterbildung sowie eine Anpassung der psychotherapeutischen Bedarfsplanung.

Mit Blick auf die zunehmende Belastung der Praxen durch hohe Inflation und politische Vorgaben ist aus Sicht der KV RLP ein gesellschaftliches Umdenken im Gesundheitssektor dringend erforderlich. Mit 9,8 Arztbesuchen liegt Deutschland weit über dem Durchschnitt der direkten Nachbarländer (6,8). In der Schweiz (4,3), Dänemark (4,0) und Schweden (2,6) liegen die Zahlen sogar noch deutlich niedriger.

Die hohe Inanspruchnahme wurde jüngst auch in den rheinland-pfälzischen Ärztlichen Bereitschaftspraxen (ÄBP) deutlich. Über den zurückliegenden Jahreswechsel kamen viele Bürgerinnen und Bürger wegen Erkältungsbeschwerden (40 Prozent der gestellten Diagnosen) in die ÄBP, die längst an der Belastungsgrenze arbeiten. Rund 33 Prozent benötigten eine Krankschreibung. „In der Politik wurde zuletzt mit Blick auf die hohe Zahl an Arztbesuchen der Begriff der Flatrate-Mentalität verwendet. Uns geht es hier nicht um Verallgemeinerungen, sondern um Aufklärung über die Zusammenhänge und Zwänge im Gesundheitssektor. Die Ressource Ärztin und Arzt wird immer knapper. Wir alle müssen sorgsam damit umgehen, damit die Qualität auch in Zukunft erhalten bleiben kann“, sagt Dr. Heinz.

Die KV RLP plädiert beim Thema Stärkung der Eigenverantwortung von Patientinnen und Patienten dafür, auch über eine prozentual und sozial abgefederte Selbstbeteiligung zu diskutieren, um die Solidargemeinschaft im Gesundheitswesen zu stärken. „Natürlich lösen solche Ansätze auf vielen Seiten erst einmal Vorbehalte aus, aber angesichts der immer knapper werdenden personellen und wirtschaftlichen Spielräume ist eine offene Diskussion darüber notwendig. Die Praxen dürfen nicht immer weiter belastet werden. Wir müssen für die Ärztinnen und Ärzte sowie das Fachpersonal Entlastung schaffen. Wenn wir das nachvollziehbar vermitteln, wächst die Bereitschaft, noch mehr Verantwortung für das Solidarsystem zu übernehmen“, glaubt der Vorstandsvorsitzende der KV RLP.

Keine Finanzierung der medizinischen Weiterbildung durch ärztliches Honorar

Ein weiterer wichtiger Schritt zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung ist die praxisnahe Qualifizierung. Die KV RLP unterstützt den medizinischen Nachwuchs und fördert auch finanziell die ärztliche Weiterbildung. Allein für die Fachärztinnen und Fachärzte wurden in den vergangenen vier Jahren rund 11,7 Millionen Euro, für die Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner mehr als 25 Millionen Euro bereitgestellt.
Investitionen, die sich auszahlen: „In der Weiterbildung finden häufig spätere Praxispartner zusammen und es folgt in vielen Fällen ein nahtloser Übergang in die ambulante, vertragsärztliche Versorgung“, weiß der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands der KV RLP, Dr. Andreas Bartels, der hier die Politik in die Verantwortung nimmt. „Es ist nicht akzeptabel, dass die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung über das ärztliche Honorar erfolgt. In anderen Berufsständen ist die Finanzierung solcher Angebote auch nicht über den Berufsstand aufzubringen. Es handelt sich hier um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Zeitgemäße Bedarfsplanung in der psychotherapeutischen Versorgung

Handlungsdruck sieht die KV RLP auch in der psychotherapeutischen Versorgung. Die Bedarfsplanung regelt hier die Verteilung von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Aus Sicht der KV RLP ist Bedarfsplanung generell kein Instrument mehr für die ambulante Versorgung in allen Fachbereichen, schon gar nicht in der Psychotherapie. Um sie bei Weiterbestehen jedoch auf veränderte Rahmenbedingungen anzupassen, sind durch die Gremien der Selbstverwaltung wenigsten Verbesserungen anzustreben. „Der aktuelle Zuschnitt der Planungsbereiche entspricht nicht mehr der Versorgungsrealität“, sagt Vorstandsmitglied Peter Andreas Staub. Der Psychotherapeut setzt sich für Anpassungen in Rheinland-Pfalz ein: „Alle acht kreisfreien Städte sollten eigenständige Planungsregionen werden. Für die Versorgung in der Psychotherapie bedeutet das ein Plus von rund 50 Sitzen. Die Patienten und Patientinnen profitieren von geringeren Wartezeiten, kürzeren Wegen und damit einer erheblichen Verbesserung der Versorgung.

Pressemeldung Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

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