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Kreistagsfraktionen von CDU, SPD und FDP fordern Gesamtkonzept Katastrophenschutz

Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von CDU, SPD und FDP

Antrag: Gesamtkonzept Katastrophenschutz für den Kreis Ahrweiler

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gesamtkonzept zur Wahrnehmung der Aufgabe des
Katastrophenschutzes nach § 5 Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG), unter
besonderer Berücksichtigung der zeitnahen Aufstellung von Alarm- und Einsatzplänen, zu
erstellen und bestehende Pläne, ausgehend von den Erfahrungen der Flutkatastrophe,
fortzuschreiben.
Um § 5 Abs. 1 LBKG Rechnung zu tragen, soll die Kreisverwaltung die Möglichkeiten zur
zeitnahen Einrichtung eines Katastrophenschutzzentrums (Technische Einsatzleitung,
Lagerraum, Fortbildungsräumlichkeiten) im Kreis Ahrweiler prüfen und dies im Konzept
berücksichtigen, wobei vorrangig eine multifunktionale Nutzung einer solchen Einrichtung
angestrebt wird.
Der Brand- und Katastrophenschutz-Bedarfsplan des Kreises Ahrweiler soll zukünftig für
maximal fünf Jahre festgeschrieben werden, um sicherzustellen, dass sich die
betreffenden Gremien zumindest einmal in einer Wahlperiode mit dem für die
Gewährleistung der Sicherheit wesentlichen Bedarfsplan befassen.

Begründung:

In der aktuellen Berichterstattung aus dem Untersuchungsausschuss des Landtages
Rheinland-Pfalz zur Flutkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 wurde thematisiert, dass wie
in den meisten Landkreisen in Rheinland-Pfalz und auch im Kreis Ahrweiler keine Alarmund
Einsatzpläne für Katastrophen wie Hochwasser aufgestellt und vorgehalten wurden.
Ausgehend von den Erfahrungen der Flutkatastrophe und dem allgemein nicht für möglich
gehaltenen Ausmaß potenzieller Gefahren und Risiken bitten wir die Verwaltung, die
bestehenden Pläne und die Grundkonzeption der bisherigen Aufgabenwahrnehmung des
Katastrophenschutzes neu zu bewerten und in einem Gesamtkonzept für die kommenden
Jahre zusammenzuführen. Dabei sind sowohl Fragen der Ausrüstung, aber ebenso der
Aus- und Weiterbildung sowie des erforderlichen Personaleinsatzes zur Planung und
Umsetzung der Einzelmaßnahmen zu berücksichtigen. Ein besonderes Augenmerk soll
dabei auf die zeitnahe Aufstellung von Alarm- und Einsatzplänen gelegt werden.
In diesem Zusammenhang soll auch der vom Kreis- und Umweltausschuss am 8.2.2021
beschlossene Brand- und Katastrophenschutz-Bedarfsplan 2021 bis 2031 überarbeitet
werden.
Nach § 5 LBKG haben die Landkreise zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Katastrophenschutz
unter anderem Einrichtungen und Ausrüstungen des überörtlichen Brandschutzes und der
überörtlichen allgemeinen Hilfe bereitzuhalten sowie dafür zu sorgen, dass Einheiten und
Einrichtungen des Katastrophenschutzes bereitstehen. Hierzu können sie im
Einvernehmen mit den beteiligten Gemeinden einen Bedarfsplan für den überörtlichen
Brandschutz, die überörtliche allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz aufstellen und
in regelmäßigen Abständen fortschreiben, in dem insbesondere der Bedarf an
Fahrzeugen, Geräten, Gebäuden, Einheiten und Einrichtungen des überörtlichen
Brandschutzes, der überörtlichen allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes
festgelegt werden und die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit zu
berücksichtigen sind. Weiterhin sind Stäbe zur Vorbereitung und Durchführung von
Maßnahmen zu bilden, die für den Katastrophenschutz notwendig sind, und die
erforderlichen Räume sowie die erforderliche Ausstattung bereitzuhalten. Ebenso ist für
die Aus- und Weiterbildung der Angehörigen des Katastrophenschutzes einschließlich des
Stabspersonals zu sorgen und entsprechende Übungen durchzuführen. Zudem haben die
Landkreise Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen, die mit den Alarm- und Einsatzplänen
der Gemeinden im Einklang stehen und ein mit den Gemeinden abgestimmtes Konzept
zur Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefahren größeren Umfangs
beinhalten. Diese Alarm- und Einsatzpläne sind in angemessenen Abständen von
höchstens fünf Jahren fortzuschreiben.

CDU-Fraktion Michael Korden, SPD-Fraktion Christoph Schmitt, FDP-Fraktion Ulrich van Bebber
Foto: Privat

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