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Zusammenstoß von zwei Motorrädern

Motorradunfall mit Personenschaden/Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot

Unfallzeit: 22.04.2021, 13.40 Uhr Unfallhergang: Zur Unfallzeit befuhr ein 59-jähriger Kradfahrer aus dem Kreis Ahrweiler mit seinem Krad die K56 in der Gemarkung Heckenbach in Fahrtrichtung Kesseling. Ein 60-jähriger Kradfahrer aus dem Rhein-Erfstadt-Kreis befuhr mit seinem Krad die K56 in entgegengesetzter Fahrtrichtung. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand hatten beide Kradfahrer unmittelbar vor dem seitlichen Zusammenstoß das Rechtsfahrgebot nicht ordnungsgemäß eingehalten, so es auf einem geraden Teilstück der K56 zu einer seitlich versetzten Kollision der beiden Kräder kam. In der weiteren Folge geriet der 59-jährige Kradfahrer durch den Anstoß mit seinem Krad ins Schleudern, kam nach rechts von der Fahrbahn ab, bevor er in einem an die Fahrbahn angrenzenden ca. 5m tiefen Abhang zum Stillstand kam. Hierdurch bedingt hatte er sich eine Fraktur am linken Handgelenk zugezogen. Er wurde mittels Rtw ins Krankenhaus nach Bad Neuenahr-Ahrweiler eingeliefert. An seinem verunfallten Krad entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Durch das Unfallgeschehen, war sein Unfallgegner, 60-jähriger Kradfahrer aus dem Rhein-Sieg-Kreis, unverletzt geblieben. Er war mit seinem Krad nicht zu Fall gekommen, und konnte seine Fahrt aufgrund des geringen Schadens an seinem Motorrad nach der Unfallaufnahme durch die Polizei fortsetzen. Nach den bisherigen Unfallermittlungen dürften die beteiligten Kradfahrer mit mäßiger Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein, so dass ein folgenschweres Unfallgeschehen vermieden werden konnte. Das verunfallte Krad aus dem Kreis Ahrweiler wurde durch ein ortsansässiges Abschleppunternehmen an der Unfallstelle geborgen.

Pressemeldung Polizei Adenau
Foto: Archiv

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