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Ab dem 26. November gelten neue Corona-Regeln

Corona

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Maskenpflicht ersetzt Absonderungspflicht für Infizierte

Ab dem 26. November 2022 gelten auch in Rheinland-Pfalz neue Corona-Regeln: Das Land ersetzt die Absonderungspflicht durch eine Maskenpflicht. Darauf macht das Gesundheitsamt Kreis Ahrweiler aufmerksam. Hintergrund ist, dass inzwischen statistisch mehr als 90 Prozent der Bevölkerung mindestens eine Impfung erhalten und/oder eine Infektion durchlaufen haben.

Die neue Schutzmaßnahmenverordnung sieht vor, dass sich positiv getestete Personen nicht mehr wie bisher verpflichtend häuslich isolieren müssen. Wer positiv auf das Coronavirus SARS-Co\/-2 getestet wurde oder einen Selbsttest mit positivem Ergebnis durchgeführt hat, ist nach den neuen Regelungen verpflichtet, außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske oder eine Maske eines vergleichbaren Standards zu tragen. Die Maskenpflicht entfällt frühestens nach fünf Tagen nach Durchführung des Tests. Voraussetzung ist, dass zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.

Positiv getestete Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, müssen sich wie bisher häuslich isolieren. Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind von Absonderungs- und Maskenpflicht befreit. In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen gilt für positiv getestete Personen ein Besuchs- und Tätigkeitsverbot.

Generell gilt auch weiterhin: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben!

Positiv getesteten Personen wird empfohlen, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren, auf den Besuch öffentlicher Veranstaltungen oder gastronomischer Einrichtungen zu verzichten sowie ihrer beruflichen Tätigkeit, soweit möglich, von der eigenen Wohnung aus nachzugehen.

Personen, die über keinen vollständigen Impfschutz verfügen, empfiehlt das Gesundheitsamt, sich mit einem aktuell verfügbaren Impfstoff impfen zu lassen, um gegen einen schweren COVID-19-Verlauf besser geschützt zu sein.

Die neuen Regelungen werden auch dazu beitragen, dass die Aussagekraft der Corona-Kennzahlen weiter abnimmt. Aus diesem Grund wird das Gesundheitsamt die wöchentlichen Corona-Zahlen letztmalig am 30. November 2022 auf der Homepage des Kreises veröffentlichen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können weiterhin die täglichen Corona-Zahlen auf der Homepage des Landesuntersuchungsamts (LUA) unter https://lua.rlp.de/de/corona-zahlen/ nachlesen.

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Grafik: Gottschalk, allgrafics

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