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Pressemeldungen der Polizei Bad Neuenahr-Ahrweiler für das Wochenende 12.3. bis 14.3.2021

Zur Rettung wurde die Wohnungstür eingetreten

Am frühen Samstagmorgen, gg. 09.00 Uhr, ging ein Notruf bei der Polizei ein, wonach ein Umzugshelfer einer alten Dame aus Bad Neuenahr beim Umzug helfen solle. Er habe an der Wohnungstür geklingelt, aber niemand öffne ihm. Er könne Geräusche aus der Wohnung hören und befürchte, dass der alten Dame etwas zugestoßen sein könnte. Die Beamten stellten fest, dass die Wohnungstür tatsächlich fest verschlossen war und auch die Rollläden im Erdgeschoss alle geschlossen waren. Der mittlerweile eingetroffene Rettungsdienst sowie die Feuerwehr Bad Neuenahr suchten nach einer Möglichkeit in die Wohnung zu gelangen. Als dann aber auch deutliche Hilferufe aus der Wohnung zu hören waren, entstand Handlungsdruck. Die Beamten sahen sich genötigt, die Wohnungstür einzutreten. In der Wohnung konnte die 88-jährige Dame auf dem Boden liegend aufgefunden werden. Sie war augenscheinlich gestürzt und auch offensichtlich verletzt. Akute Lebensgefahr bestand vor Ort nicht. Nach Erstversorgung wurde sie ins Krankenhaus Remagen gebracht.

Einbruch in Sonnenstudio

In der Nacht zu Samstag, gg. 02.30 Uhr, brachen unbekannte Täter in ein Sonnenstudio in der Hauptstraße in Bad Neuenahr ein. Sie hebelten hierzu ein Fenster im rückwärtig gelegenen Hinterhof auf und verschafften sich so Zutritt in die Geschäftsräume. Aus einem Büroraum wurde ein relativ großer Tresor komplett entwendet. Darüber hinaus wurden hochwertige Kosmetika entwendet. Der Abtransport des Tresors wurde mit einem Einkaufswagen durchgeführt. Einer der Täter konnte durch eine Zeugin beobachtet werden. Er wurde als groß und korpulent beschrieben. Er war dunkel gekleidet, trug aber eine hellgraue Wintermütze. Nach derzeitigem Ermittlungsstand muss der Tresor mit einem Fahrzeug abtransportiert worden sein, das in der Nähe des Tatortes abgestellt gewesen sein muss. Der Gesamtschaden dürfte in einem oberen vierstelligen Eurobereich liegen. Zu diesem Vorfall werden Augenzeugen gesucht.

Verkehrsunfall mit Flucht

In der Zeit von 16.30 – 16.55 Uhr am Freitag, parkt ein PKW-Fahrer aus Bad Neuenahr seinen blauen Opel Corsa auf dem Parkdeck eines Supermarktes in der Rathausstraße in Bad Neuenahr. Als er nach seinem Einkauf im Supermarkt zu seinem PKW zurückkehrte, musste er feststellen, dass ein anderer Kunde vermutlich beim Rangieren die linke Seite des Opel zerkratzte und sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle entfernte, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Der Schaden wird auf ca. 1000 Euro geschätzt. Hier werden noch Unfallzeugen gesucht.

Unfallflucht mit dem Verdacht der Trunkenheit

Am Samstagmittag, gg. 12.30 Uhr, teilte ein Verkehrsteilnehmer über Notruf mit, dass er gerade einen Verkehrsunfall beobachtet habe. Der seiner Meinung nach Unfallverursachende setze seine Fahrt jedoch fort, ohne anhalten zu wollen. Im Verdacht stand ein 59-jähriger PKW-Fahrer aus Remagen, der die B 266 aus Remagen kommend in Richtung Bad Neuenahr befuhr. In einer Rechtskurve unmittelbar vor dem Stadtteil Lohrsdorf fuhr er aus zunächst unbekannten Gründen leicht in die Gegenspur. Hierdurch kam es zur leichten Kollision mit dem Gegenverkehr, in deren Folge die jeweils linken Außenspiegel beschädigt wurden. Der Außenspiegel des Unfallverursachers wurde sogar komplett abgerissen. Der hinter dem Unfallverursacher fahrende Zeuge konnte das Kennzeichen des Vorausfahrenden ablesen. Im Weiteren wurde durch die Polizei Remagen die Halteranschrift überprüft. Der im Tatverdacht stehende Fahrzeugführer konnte kurze Zeit später dort angetroffen werden. Nun wurde auch der vermutliche Grund der Unfallflucht ersichtlich, da der Tatverdächtige deutlich unter Alkoholeinwirkung stand. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein vorläufig beschlagnahmt. Er muss nun mit einem Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht und Gefährdung des Straßenverkehrs rechnen.

Zu oft ohne Führerschein gefahren, Roller sichergestellt

Am Samstagabend, gg. 20.00 Uhr, wurde im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle ein 72-jähriger Mann aus Bad Neuenahr mit seinem Roller überprüft. Da der Roller als Kleinkraftrad einzustufen war, weil die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 45 km/h lag, unterlag das Führen dieses Fahrzeuges der Fahrerlaubnispflicht. Eine solche konnte der Mann jedoch nicht vorlegen. Es stellte sich im Weiteren heraus, dass bereits ein Verfahren wegen des Verdachtes des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei der Polizei anhängig ist. Auch in diesem Fall nutzte der Mann seinen eigenen Roller. In der aktuellen Kontrollsituation wurde dem Mann gestattet, seinen Roller nach Hause zu schieben, da er sich schon in unmittelbarer Nähe zu seiner Wohnung befand. Der Mann zeigte sich auch einsichtig und sagte zu, nicht mehr fahren zu wollen. Die Beamten schenkten dieser Aussage Glauben und entließen den Mann. Eine zweite Streifenwagenbesatzung, die zufällig ebenfalls in der Nähe war, stellte aber unmittelbar nach der Kontrollsituation fest, dass der Mann sich erneut und entgegen alle Beteuerungen auf seinen Roller setzte und weiterfuhr. Die Folge war ein weiteres Verfahren wegen des Verdachtes des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sowie die Sicherstellung des Rollers, da der Mann jedwede Einsichtsfähigkeit vermissen ließ. Der Roller bleibt nun vorbehaltlich einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung so lange sichergestellt, bis die Gefahr eines weiteren Fahrens ohne Fahrerlaubnis ausgeräumt werden kann. Die Kosten für die Sicherstellung und Verwahrung des Rollers muss der Tatverdächtige tragen.

Pressemeldungen der Polizei Bad Neuenahr-Ahrweiler
Foto: Archiv

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