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Rebflächen umstellen: Antragsfrist verlängert

EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebflächen: Antragsfrist verlängert

Die Antragsfrist des am 1. Juli begonnenen Antragsverfahrens für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebflächen und Rebpflanzungen im Jahr 2017 wird um zwei Wochen auf den 15. August 2016 verlängert. Darauf macht die Kreisverwaltung Ahrweiler aufmerksam.

Wegen des außergewöhnlichen Witterungsverlaufs müssten die Winzer viel mehr Zeit für die Arbeiten in den Rebflächen aufwenden und dürften den Zeitpunkt für die Antragstellung in der Umstrukturierung nicht verpassen, teilte das rheinland-pfälzische Weinbauministerium mit. Für die Entscheidung, welche Rebflächen zukunftsfähig neu bestockt werden, benötigten die Betriebe ausreichend Zeit.

Die Antragsfrist gilt für Teil 1 des Antragsverfahrens. Darin müssen alle Flächen aufgeführt werden, für die in den nächsten Jahren eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst 2016 oder im Frühjahr 2017 gerodet werden sollen.

Im Januar des geplanten Pflanzjahres folgt die Antragstellung für Teil 2. Dies entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hierbei können nur Flächen beantragt werden, die bereits in Teil 1 aufgeführt wurden. Ein Nachmelden ist nicht möglich.

Die Antragsunterlagen sind bei der AW-Kreisverwaltung erhältlich: Ruf 02641/975-296, E-Mail Sonja.Axeler@aw-online.de.

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