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Rodungen und Gehölzrückschnitte wieder erlaubt

Rodungen und Gehölzrückschnitte wieder erlaubt

Geschützte Vegetationsperiode endete am 1. Oktober
Rodungen und Gehölzrückschnitte sind ab sofort – bis zum 28. Februar – wieder erlaubt. Darauf macht die Untere Naturschutzbehörde aufmerksam. Mit Ende der gesetzlichen Vegetationszeit können Bäume, die außerhalb des Waldes stehen, sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze beschnitten oder auf Stock gesetzt werden. Dies gilt im Außenbereich beispielweise für das Freischneiden von Wirtschaftswegen und Straßenraumprofilen und innerhalb der Ortslagen zum Beispiel für Rückschnitte an Hecken, Bäumen und Sträuchern.

Die gesetzlich vorgegebene Vegetationsperiode vom 1. März bis 30. September dient dem Schutz und Erhalt von Lebensstätten wild lebender Tiere, insbesondere Vögeln. Es sollte daher frühzeitig mit den notwendigen Rodungen und Gehölzrückschnitten begonnen werden. Eine Verlängerung der Frist durch die Untere Naturschutzbehörde ist nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes nicht möglich.

Unabhängig davon gelten die weiteren Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und der Landschaftsschutzverordnung „Rhein-Ahr-Eifel“. Demnach ist es untersagt, bedeutsame Landschaftselemente wie Feldgehölze, Streuobstbestände, Alleen und markante Einzelbäume sowie Rohr- oder Riedbestände zu beseitigen oder zu beschädigen.

Weitere Informationen: Kreisverwaltung Ahrweiler, Untere Naturschutzbehörde, Angelika Hellmann, Tel. 02641/075-233, E-Mail angelika.hellmann@kreis-ahrweiler.de oder Monika Peters, Tel. 02641/975-442, E-Mail monika.peters@kreis-ahrweiler.de .

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