SGD Nord: Feuerwehr-Standort Kölner Straße noch nicht genehmigungsfähig
Weitere „hydraulische Nachweise“ für Gelände im Überschwemmungsgebiet der Ahr gefordert
Koblenzer Aufsichtsbehörde reichen die von der Stadt Sinzig vorgelegten Unterlagen nicht
Sinzig. Der Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses am geplanten Standort in der Kölner Straße ist nach derzeitigem Stand nicht genehmigungsfähig. Das teilte die Aufsichtsbehörde SGD Nord auf Anfrage des Rhein-Ahr-Anzeigers mit. Die bisher von der Stadt vorgelegten Unterlagen reichen demnach nicht aus, um für den umstrittenen Bau im Überschwemmungsgebiet der Ahr die notwendige Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Die Stadt müsse dafür zunächst „weitere hydraulische Nachweise“ erbringen. Welche genau das sind, das ging aus der Antwort nicht hervor.

Für eine Ausnahmegenehmigung wird laut SGD Nord ausschließlich auf das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zurückgegriffen. Dieses besagt, dass ein Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen darf. Der Verlust von Rückhalteraum muss demnach zeitgleich und komplett ausgeglichen werden. Außerdem darf das Vorhaben laut WHG den Abfluss des Hochwassers nicht nachteilig verändern und bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigen. Dabei seien auch Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu prüfen. Zudem muss der Bau hochwasserangepasst erfolgen.
Schon im April hatte die SGD Nord auf ein…