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Sinziger Feuerwehr-Standort Kölner Straße noch nicht genehmigungsfähig

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SGD Nord: Feuerwehr-Standort Kölner Straße noch nicht genehmigungsfähig

Weitere „hydraulische Nachweise“ für Gelände im Überschwemmungsgebiet der Ahr gefordert

Koblenzer Aufsichtsbehörde reichen die von der Stadt Sinzig vorgelegten Unterlagen nicht

Sinzig. Der Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses am geplanten Standort in der Kölner Straße ist nach derzeitigem Stand nicht genehmigungsfähig. Das teilte die Aufsichtsbehörde SGD Nord auf Anfrage des Rhein-Ahr-Anzeigers mit. Die bisher von der Stadt vorgelegten Unterlagen reichen demnach nicht aus, um für den umstrittenen Bau im Überschwemmungsgebiet der Ahr die notwendige Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Die Stadt müsse dafür zunächst „weitere hydraulische Nachweise“ erbringen. Welche genau das sind, das ging aus der Antwort nicht hervor.

Standort in der Karte
Hochwasserkarte der SGD Nord mit Standort Feuerwehr

Für eine Ausnahmegenehmigung wird laut SGD Nord ausschließlich auf das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zurückgegriffen. Dieses besagt, dass ein Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen darf. Der Verlust von Rückhalteraum muss demnach zeitgleich und komplett ausgeglichen werden. Außerdem darf das Vorhaben laut WHG den Abfluss des Hochwassers nicht nachteilig verändern und bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigen. Dabei seien auch Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu prüfen. Zudem muss der Bau hochwasserangepasst erfolgen.
Schon im April hatte die SGD Nord auf eine Anfrage des Rhein-Ahr-Anzeigers mitgeteilt, dass die Behörde das vom Stadtrat favorisierte Gelände in der Kölner Straße als “kritisch” ansieht. Feuerwehrstandorte gehörten “zweifellos zur kritischen Infrastruktur”, erklärte damals eine Sprecherin. An deren Hochwassersicherheit seien besondere Anforderungen zu stellen. Diese Einschätzung wurde jetzt noch einmal deutlich bekräftigt. 

Polizei sucht Katastrophengebiet ab
Geplanter Standort Kölner Straße in Sinzig am TÜV kurz nach der Flut

In ihrer Antwort verweist die SGD Nord auf die “10 Empfehlungen aus Sicht der Wissenschaft zum Thema Wiederaufbau und Zukunftsfähigkeit der flutbetroffenen Regionen”, die auf der Internetseite hochwasser-kahr.de nachzulesen sind. Empfehlung Nummer 10 befasst sich explizit mit der kritischen und sensiblen Infrastruktur, für die “höhere Schutzstandards und Schutzziele zu entwickeln” seien. “Gerade durch die erheblichen negativen Auswirkungen des Ausfalls und der Schädigung solcher Infrastrukturen – einschließlich von Kaskadeneffekten durch die Funktionsverluste – müssen diese Infrastrukturen und darin befindliche Menschen stärker als bisher in den Fokus rücken“, heißt es weiter. Diese Einschätzung werde von der SGD Nord “ausdrücklich geteilt”, erklärte die Aufsichtsbehörde. Das klingt nach sehr hohen Hürden für die Genehmigung.
Die Mitteilung der SGD Nord dürfte den Stadtrat Sinzig intensiv beschäftigen. Schließlich wartet die Sinziger Feuerwehr schon seit Jahrzehnten darauf, endlich aus ihrem viel zu engen und mangelhaft ausgestatteten Quartier in der Friedrich-Ebert-Straße an einen neuen und modernen Standort umzuziehen. Den Beschluss des Stadtrats, am Standort Kölner Straße trotz der Betroffenheit durch die Flutwelle festzuhalten, hatte die Feuerwehr allerdings mit Kopfschütteln und Empörung quittiert. Die Floriansjünger fordern weiterhin, das neue Feuerwehrgerätehaus auf der zentral gelegenen Jahnwiese zu errichten. Das wiederum ist in der Stadtpolitik durchaus nicht unstrittig. Die Jahnwiese gilt als “Filetstück” im städtischen Grundbesitz.

Zeichnung Feuerwehrgerätehaus Sinzig
Neues Feuerwehrgerätehaus Sinzig – Zeichnung rmk-architektur Remagen

Offen ist auch eine andere bedeutsame Frage: Was passiert mit den rund 600.000 Euro Planungskosten, die die Stadt Sinzig bereits in den Standort Kölner Straße gesteckt hat? Weiterhin ist unklar, ob dieses Geld aus dem Wiederaufbaufonds ersetzt wird, wenn die SGD Nord keine Ausnahmegenehmigung erteilen sollte. “Der ADD-Stabsstelle Kommunaler Wiederaufbau liegt (noch) keine Antrag zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Sinzig vor. Von daher können derzeit über Erstattungen (noch) keine Aussagen getroffen werden“, teilte die Behörde auf Anfrage des Rhein-Ahr-Anzeigers mit. Aus anderen Töpfen sei eine Erstattung der Planungskosten jedenfalls nicht möglich.

Aber ist es tatsächlich vorstellbar, dass der Bau kritischer Infrastruktur wie der Feuerwehr im Hochwassergebiet vom Land bezuschusst wird? Auf diese Frage antwortete die ADD wie folgt: “Grundsätzlich ja.” So liege auch die Feuerwache II der Berufsfeuerwehr Trier im Geltungsbereich des HQ 100 (Hochwasser mit einer Wiederkehrzeit von 100 Jahren). Sie sei jedoch technisch so konzipiert, dass ein Hochwasser keine gravierenden Schäden verursachen könne. Die Stadt Sinzig könne aber “eine Beratungsleistung durch die ADD in Anspruch nehmen, während der gegebenenfalls andere Möglichkeiten gefunden werden“.

Angesichts der völlig unsicheren Genehmigungsfrage für den Standort Kölner Straße dürfte die Suche nach einem möglichen alternativen Standort für das neue Feuerwehrgerätehaus bereits im Gange sein. Neben der Jahnwiese könnte dem Vernehmen nach auch ein Standort in Sinzig Ost infrage kommen.

Achim Gottschalk/Manfred Ruch
Fotos: Archiv Gottschalk

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