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Versammlungswege zu Recht getrennt

Remagen: Gericht bestätigt Auflagen der Kreisverwaltung
Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat die Strecken der beiden Versammlungsaufzüge am vergangenen Samstag in Remagen zu Recht räumlich getrennt. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Koblenz am Freitag in einem Eilverfahren getroffen. Die Kreisverwaltung sieht damit ihre Rechtsauffassung bestätigt. Eine Entscheidung des Kreisrechtsausschusses in der Hauptsache steht noch aus.

Der Anmelder des Aufzugs aus dem linken Spektrum “NS-Verherrlichung stoppen – Deutsche Täter sind keine Opfer – Gegen jeden Geschichtsrevisionismus” wollte den selben Demonstrationsweg nehmen wie der „Gedenkmarsch für die Toten in den alliierten Rheinwiesenlagern”. Die für das Versammlungsrecht zuständige Kreisverwaltung hatte die beiden Demos jedoch durch entsprechende Auflagen getrennt, um vorhersehbare Gefahren auszuschließen. Der Anmelder von “NS-Verherrlichung stoppen” hatte dagegen erfolglos geklagt, sodass auch dieser Aufzug seinen genehmigten Weg gehen musste.

In der Gerichtsentscheidung heißt es unter anderem: Würde man dem Antrag stattgeben und die gewünschte Strecke erlauben, wäre es möglich, dass die beiden Versammlungsaufzüge aufeinanderprallen; Ausschreitungen wären nicht auszuschließen; die Folge hiervon wäre eine Gefährdung von Leib oder Leben von Personen, so das Gericht.

 

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