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Wildschäden bestimmen und bewerten

Broschüre zur Bewertung von Schwarzwildschäden auf Grünland in neuer Auflage

17.08.2015 Aktueller denn je ist die Problematik Wildschaden auf landwirtschaftlichen Flä­chen in Rheinland-Pfalz. Die Population insbesondere bei Schwarzwild hat sich in den ver­gangenen Jahren gravierend erhöht. Damit einher geht eine erhebliche Verschärfung der von Schwarzwild verursachten Schäden und der Probleme mit deren Regulierung. Nach nunmehr sechs Jahren war es daher an der Zeit, die von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz herausgegebene Broschüre “Klassifikation und Bewertung von Schwarzwildschäden an Grünland” zu überarbeiten und in einer neuen Auflage zu publizieren.

Die Abwicklung einer Wildschadensangelegenheit sollte normalerweise keine Schwierigkeiten bereiten, denn der Gesetzgeber hat das Verfahren geregelt. Auch die Landwirtschafts­kammer leistet durch Bereitstellung von regelmäßig überarbeiteten Richtsätzen, durch die öffentliche Bestellung von Sachverständigen und durch fachliche Beratung in Ein­zelfällen einen wichtigen Beitrag zur Lösung der damit verbundenen Probleme. Die tägliche Erfahrung zeigt aber, dass unter den Beteiligten oft die gesetzli­chen Bestimmungen nicht ausreichend bekannt sind, nicht verstanden oder sogar falsch ange­wandt werden. Auch bei den zuständigen Behörden herrscht nicht selten Unsicherheit bezüglich des durchzuführenden Vorverfahrens. Daher hat die Landwirtschaftskammer zu dieser Thematik verschiedene Fachbroschüren erstellt: In einer kleinen Broschüre werden die “Rechtlichen Grundlagen und das Verfahren beim Wildschadenser­satz” (Neuauflage 2014) ausführlich dargelegt. Als fachliche Ergänzung dazu gibt es zum einen die Broschüre “Klassifikation und Bewertung von Wildschäden an Maiskulturen” (Auflage 2014) sowie zum anderen die nunmehr überarbeitete Broschüre “Klassifikation und Bewertung von Schwarzwildschäden an Grünland” (2015).

Ist ein Schadensereignis durch Wildschaden eingetreten, stellt sich neben den formal zu beachtenden Punkten (z.B. Anmeldung des Schadens !!!) sehr schnell die Frage der Schadenshöhe. Um den Beteiligten in schwierigen Situationen vor Ort eine fachlich fun­dierte, neutrale Grundlage bezüglich der rechtlichen Seite und der methodisch richtigen Vor­gehensweise bei der Ermittlung eines ersatzpflichtigen Schadens an die Hand zu geben, wurden die Fachbroschüren entwickelt. Die Landwirtschaftskammer hofft, dass es hierdurch gelingt, die ge­legentlich sehr hitzigen und emotionalen Situationen vor Ort zu versachlichen und einen Bei­trag zu sachgerechten, vernünftigen Lösungen zu leisten, um es möglichst zu vermeiden, dass sich die streitenden Parteien vor Gericht wiedersehen.

Beim Entstehen der neuesten Broschüre haben neben Mitarbeitern der Kammer die Fachgruppe Grünland und Futterbau des DLR Eifel und einige öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit­gewirkt. Die neue Broschüre kann ab sofort als gedruckte Version (mehrfarbig) gegen eine Gebühr von 12,50 € bei der Landwirtschaftskammer (Referat Sachverständigenwesen, Burgenland­straße 7, 55543 Bad Kreuznach, Tel. 0671 – 793 1161 oder 793 1129, E-Mail: marlies.hamann@lwk-rlp.de; michaela.beerbaum@lwk-rlp.de) an­gefordert oder auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer heruntergeladen werden.

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