I-Dötzchen müssen angemeldet werden
Alle Kinder, die mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 grundschulpflichtig werden, müssen angemeldet werden. Anzumelden sind alle Kinder, die im Zeitraum vom 01.09.2018 – 31.08.2019 das sechste Lebensjahr vollendet haben bzw. vollenden werden, und alle Kinder, auch beeinträchtigte Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt worden sind.
Eine Anmeldung erübrigt sich, wenn das Kind vorzeitig eingeschult wurde.
– I-Dötzchen müssen angemeldet werden –
Liegt eine offensichtliche oder vermutete Behinderung des anzumeldenden Kindes vor, so bitten wir, die Schulleiterin darauf hinzuweisen.
Alle Sorgeberechtigten der grundschulpflichtig werdenden Kinder haben inzwischen ein persönliches Schreiben mit der Bitte um Anmeldung erhalten. Sollte dieses nicht vorliegen, bitten wir die betreffenden Sorgeberechtigten, Kontakt mit der Schulabteilung der Stadtverwaltung Remagen, Frau Frömbgen, Tel.: 02642/20112, aufzunehmen.
Wir bitten darauf zu achten, dass bei der Anmeldung die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorgelegt werden müssen.
Pressemeldung Stadt Remagen
Grafik: allgrafics