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Die Corona-Pandemie hat die Unternehmen weiter fest im Griff

Die Corona-Pandemie hat die Unternehmen weiter fest im Griff

Kreiswirtschaftsförderung gibt einen Überblick über Hilfsmaßnahmen
Der Alltag für die meisten Unternehmen, Gewerbetreibenden oder Soloselbständigen hat sich in den letzten Monaten grundlegend verändert – eine Rückkehr zur alten Normalität ist für viele (noch) nicht möglich. „Die Corona-Pandemie hat die Unternehmen weiterhin fest im Griff und stellt sie vor große Herausforderungen“, sagt Landrat Dr. Jürgen Pföhler. „Der Staat federt die Auswirkungen mit milliardenschweren Rettungsschirmen ab und sichert so Arbeitsplätze.“ Unzählige Unternehmen seien durch das Coronavirus ohne eigenes Verschulden in eine wirtschaftliche Schieflage geraten.

Die Kreiswirtschaftsförderung bündelt die Vielzahl an immer neuen Informationen zu den Unterstützungsmöglichkeiten und steht den heimischen Unternehmen beratend zur Seite – zum Beispiel, wenn es um die Überbrückungshilfe des Bundes geht „Mit der Überbrückungshilfe soll kleinen und mittelständischen Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind, eine Liquiditätshilfe gewährt werden“, erklärt Tino Hackenbruch, Leiter der Kreiswirtschaftsförderung. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe wurde zunächst bis zum 30.09.2020 verlängert. Dann folgt eine zweite Phase, die die Fördermonate September bis Dezember umfasst. Das Verfahren wird in der Regel durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer durchgeführt, bewilligt werden die Anträge in Rheinland-Pfalz von der Investitions- und Strukturbank (ISB).

Alle Unternehmen können – unabhängig von Größe und Alter – Kredite nutzen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übernimmt die Risiken, sie hat die Voraussetzungen gelockert, die Konditionen verbessert und die Verfahren vereinfacht. Die Kredite können über die Hausbank beantragt werden. Für den Mittelstand wurde zudem der KfW-Schnellkredit ins Leben gerufen. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Über die ISB stehen auch Programmdarlehen zur Verfügung, die über die Hausbank beantragt werden.

Risikoübernahmen erfolgen sowohl durch die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH (bis 2,5 Millionen Euro) als auch durch die ISB (bis 5 Millionen Euro) zur Verfügung. Darüber hinaus sind Landesbürgschaften möglich.

Die Liquidität von Unternehmen wird außerdem durch steuerliche Maßnahmen verbessert. Zu diesem Zweck wird die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert und Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet. Ansprechpartner ist das Finanzamt.

Wenn eine Betriebsschließung vorliegt oder Schwierigkeiten aufgrund von ausbleibenden Aufträgen oder fehlenden Zulieferungen gegeben sind, kann Kurzarbeitergeld durch die Agentur für Arbeit gewährt werden.

Kleinunternehmer und Soloselbständige erhalten über das Jobcenter leichter Zugang zur Grundsicherung, damit Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sind. Die Selbständigkeit muss nicht aufgegeben werden.

Ebenfalls Teil des Hilfspakets ist die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, wenn die wirtschaftliche Schieflage auf die Corona-Krise zurückzuführen ist und Aussicht auf Wiedererlangung der Zahlungsfähigkeit besteht.

Die Servicestelle Förderprogramme ergänzt das Beratungsangebot der Kreiswirtschaftsförderung. Hier werden alle Fragen zu Fördermitteln auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene geklärt. „Egal ob es um die Finanzierung von Neubauvorhaben, die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden oder die digitale Ausrichtung geht: Wir lotsen die Betriebe durch den Förderdschungel“, sagt Wirtschaftsförderer Denis Radermacher.

Ansprechpartner der Kreiswirtschaftsförderung:
Tino Hackenbruch, Tel. 02641/975-481, tino.hackenbruch@kreis-ahrweiler.de
Denis Radermacher, Tel. 02641/975-373, denis.radermacher@kreis-ahrweiler.de

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Foto: Kreisverwaltung / Risse

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